Henry Sargeant Sprecher
Henry Sargeant Sprecher, Werbesprecher
Sprachen: Englisch – Großbritannien, Englisch – International
Alle News zu #HenrySargeant- Deutsch: fließend
- Englisch – Großbritannien: Muttersprache
- Englisch – International: Muttersprache
- 29 bis 54 Jahre
- tief
- männlich
- Sachsen
Sprecher Henry Sargeant Preise
gültig ab 31.03.2022© 2022 Brilliant Voice® GmbH & Co. KGMindestpreis je BuchungSprecher:innen-Gagen verstehen sich grundsätzlich zzgl. Studiokosten. Preise gelten je Film/Fassung/Motiv, je Endkund:in und je Sprache.
MindestpreisPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 je Buchung 150 € (B) Mindestgage fällt unabhängig vom Preis der Verwertung pro Sprecher:in und je Aufnahmetermin an. Mindestgage für die Aufnahme in Studios außerhalb der eigenen Stadt nach Vereinbarung. Siehe auch →Fahrt- und Übernachtungskosten. PASSIVE NUTZUNG / UNPAID MEDIA / KOMMERZIELL
Image komplett | Intern + eLearning + Audioguide + Audiodeskription | TelefonKommerziell = verkaufsfördernd. Nutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
Keine Nutzung als Werbung (paid media in TV, Funk, Kino, Stadion, POS etc. oder als PreRoll/AutoPlay/Push/vorgeschaltete oder eingebettete Werbung im Internet). 1 Minute = 900 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht ca. 120 – 140 Wörtern). Voll auszusprechende Abkürzungen (zzgl. oder z.B.) oder Zahlen (1884) sind vor Zeichenzählung durch die ausgeschriebenen Wörter zu ersetzen.
Image komplettPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Nutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
Preis gilt je Film/Fassung je (End-)Kunde. Umfasst u.a. Image- und Unternehmensfilme, Produktvideos, Erklärfilme/Explainer, Casefilme, Award-Videos, Messevideos, Podcasts, Event- und Veranstaltungsansagen, Apps und viele andere Inhalte & Formate.
Nutzung: im kompletten Internet (Homepage & Fremdseiten, Videoportale, Soziale Medien etc.), für Präsentationen, Tagungsintros, auf Messen und Veranstaltungen.
siehe auch —>Podcast-Verpackung
siehe auch —>redaktionelle Podcasts
MITTELSTAND bis 2 Minuten Textlänge 300 € (A) Mittelstand: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie weniger als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr (gemäß EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen KMU).
bis 5 Minuten Textlänge 400 € (A) jede weitere 5 Minuten 100 € (A) MARKE bis 2 Minuten Textlänge 350 € (A) Marke: Unternehmen / Konzerne mit bis zu 50 Mrd. Euro Umsatz pro Jahr weltweit. Preise für größere Unternehmen (Global Player) auf Anfrage. Vgl. z.B. Haribo vs. Apple.
bis 5 Minuten Textlänge 500 € (A) jede weitere 5 Minuten 100 € (A) optional für Marke und Mittelstand lippenanaloges Timing 1,5x - 2x Eine exakt getimte Aufnahme der Sprecher:in analog zu den Lippenbewegungen der im Film sichtbaren Person ist mit erhöhtem Aufwand verbunden. Die Anlieferung der entsprechend passenden Textvorlage (Synchronbuch/Dialogbuch) ist obligatorisch.
INTERN/E-Learning (WBT)/Audioguide/AudiodeskriptionPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Nutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
Preise gelten je Fassung und je (End-)Kunde.
Nutzung Intern/E-Learning (WBT)/Schulungsfilm: intern, Intranet, geschlossener Benutzer:innenkreis, Schulung von Mitarbeiter:innen. Gilt nicht für Erklärfilme/Explainer.
Nutzung Audiodeskription kommerziell: Im kompletten Internet (Homepage & Fremdseiten, Videoportale, Soziale Medien etc.). Preis gilt je Fassung/Motiv.
Nutzung Audioguide: Museen, Hörstationen & Sehenswürdigkeiten. Preis gilt je Ausstellung.
siehe auch →E-Learning-Studiodeal
Kommerzielle Audiodeskription bezeichnet die barrierefreie Umsetzung von Filminhalten kommerzieller Marken (z.B. bei Imagefilmen auf der eigenen Homepage) für Menschen mit beeinträchtigtem oder keinem Sehvermögen.
Für nicht kommerzielle Audiodeskriptionen, wie z.B. im Spielfilm, siehe →Redaktionelle Inhalte.
bis 2 Minuten Textlänge 200 € (A) bis 5 Minuten Textlänge 250 € (A) jede weitere 5 Minuten 60 € (A) Aufnahme auf Bild / mit Timing 1,5x Exakt zeitlich positioniertes Einsprechen auf Bildinhalte (z.B. mit Timecodes) erhöhen den Aufnahmeaufwand. Dies gilt gegebenenfalls auch für lippenanaloge Vertonungen. Schulungsprogramm als Bezahlcontent / gegen Gebühr / öffentlich vertrieben siehe Image komplett / see Image complete z.B. als Kauf-App oder hinter Bezahlschranke (passwortgeschützter Bereich) TelefonPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Nutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
—>Werbung in Warteschleifen: auf Anfrage.
bis 1 Minute Textlänge 150 € (A) Alle Gagen gelten je Endkund:in und je Sprache. Bei Fließtexten (vollständige Sätze) wird nicht unterschieden zwischen Warteschleifen, Anrufbeantworter- oder Sprachdialog-Ansagen bzw. Ansagen für IVR-Systemen (Interactive Voice Response). bis 2 Minuten Textlänge 200 € (A) Alle Gagen gelten je Endkund:in und je Sprache. Bei Fließtexten (vollständige Sätze) wird nicht unterschieden zwischen Warteschleifen, Anrufbeantworter- oder Sprachdialog-Ansagen bzw. Ansagen für IVR-Systemen (Interactive Voice Response). bis 5 Minuten Textlänge 450 € (A) jede weitere 5 Minuten 225 € (A) MITTELSTAND 0,8x Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie weniger als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr (gemäß EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen KMU). REDAKTIONELLE INHALTE / UNPAID MEDIA / NICHT KOMMERZIELL
Podcast | TV-Kommentare, Beiträge & Audiodeskription | HörbuchNutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
Podcast ContentPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Nutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
1 Minute = 900 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht etwa 120 – 140 Wörtern). Voll auszusprechende Abkürzungen (zzgl. oder z.B.) oder Zahlen (1884) sind vor Zeichenzählung durch die ausgeschriebenen Wörter zu ersetzen.Audioguide —> Intern
bis 15 Minuten Textlänge 200 € (A) Redaktionelle Podcasts definieren sich durch Content mit z.B. informativem und/oder unterhaltsamen Inhalt, der jedoch nicht explizit verkaufsfördernd wirken darf.
Bei —>Branded Entertainment bzw. kommerzieller Nutzung gelten die Preise für →IMAGE komplett.
Nutzung Podcast Content: Zum Download/Streaming im Internet. Gilt nur für redaktionelle Inhalte.je weitere 15 Minuten 100 € (A) Bewegtbild-Produkte 1,5x z.B. Video-Podcasts
Podcast-VerpackungPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Intro, Outro, inkl. max. 2 Zwischenelemente
Darf innerhalb der Laufzeit für unbegrenzt viele Podcasts genutzt werden.1 Jahr Nutzung 200 € (B) zeitlich unbegrenzte Nutzung 450 € (B) jedes weitere Element 0,2x kommerzielle Nutzung 2x Werbung und / oder Sponsoring in der Verpackung auf Anfrage / upon request TV-Kommentare / Beiträge / AudiodeskriptionPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Die folgenden Preise sind Erfahrungswerte und Empfehlungen von Brilliant Voice®. Der konkrete Preis hängt von den gewählten Sprecher:innen und den exakten Eckdaten und Inhalten des Projekts ab. Ein einmaliger kurzer TV-Beitrag hat z.B. in der Regel einen höheren Minutenpreis als eine wöchentlich zu sprechende 4-Stunden Dokumentation. Gerne erstellen wir Dir ein individuelles Angebot! Off / Kommentar je Netto-Sendeminute 10 - 20 € (A) Abrechnung erfolgt nach Länge der Sendung. Es gilt die Zahl der Netto-Sendeminuten, also der reinen Sendung ohne Werbeunterbrechungen. Berechnet wird je Aufnahme oder Sendung oder Folge jeweils der Mindestpreis.
Gilt für redaktionelle / nicht werbliche Inhalte. Nutzung weltweit in allen Medien.
Keine Nutzung als Werbung (in TV, Funk, Kino, Stadion, POS oder als PreRoll / AutoPlay / vorgeschaltete oder eingebettete Werbung im Internet).TV-Audiodeskriptionen: Der Preis richtet sich u.a. nach der Länge des Films, des Beitrags oder der Sendung, nach der Häufigkeit oder Regelmäßigkeit der Buchungen, der Sprache und der geplanten Verwertung. Eine lange TV-Sendung ohne zusätzliche Kinonutzung, die täglich aufgenommen wird, ist günstiger als ein Spielfilm, der erst im Kino und später im TV ausgewertet wird.
Für kommerzielle Audiodeskriptionen siehe →Intern.
Die Bezeichnung „Kommerzielle Audiodeskription“ steht für die barrierefreie Umsetzung von Filminhalten kommerzieller Marken (z.B. bei Imagefilmen auf der eigenen Homepage) für Menschen mit Sehbehinderung und Blinde.
O-Töne / Voiceover / Einzelbeiträge je Netto-Sendeminute 5 - 15 € (A) Audiodeskriptionen je Netto-Sendeminute 5 - 15 € (A) oder je Aufnahmestunde (gilt für Audiodeskriptionen oder O-Töne / VoiceOver) 150 - 350 € (A) Mindestpreis je Aufnahme / Sendung / Folge 150 € (A) HörbuchPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 je fertig produzierter Audiostunde zzgl. Erlösbeteiligung 200 - 700 € (A) Je nach Sprecher:in und Thema entspricht eine Audiostunde ca. 54.000 Zeichen inkl. Leerzeichen.
Der Preis je Audiostunde versteht sich grundsätzlich zzgl. 2% Erlösbeteiligung. Bei Veröffentlichung auf CD o.ä. gelten 2% Beteiligung am Händlerabgabepreis (HAP).
Honorare für Regie, Studio und Produktion werden zusätzlich berechnet.STUDIOFür Aufnahmen fallen grundsätzlich Studiokosten an. Einige deutsche Sprecher:innen bieten die Übertragung bzw. die Aufnahme (Upload der unbearbeiteten Datei) von kleinräumigen Werbespots (ohne Bild) ohne Berechnung von Studiokosten an. Höhere Raten für Zusatzleistungen sind möglich.
Die Preise gelten für Aufnahmen in unseren Partnerstudios und vielen weiteren Studios, die wir vermitteln. Sprich uns an - wir beraten Dich persönlich und individuell.
Gerne kannst Du bei uns auch die gesamte Audio-Postproduktion (inkl. Sounddesign, Mischungen) buchen und bekommst somit alles aus einer Hand.
StudiokostenPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Studiokosten je angefangene Stunde 160 € (I) E-Learning StudiodealPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 bis 2 Minuten Textlänge 120 € (B) Dieser Sonderpreis für das Studio gilt nur in Verbindung mit einer Sprecher:innen-Buchung, versteht sich also grundsätzlich zzgl. der E-Learning-Gage der Sprecher:in (siehe →Intern).
Gilt ausschließlich für ausgewählte Brilliant Voice® Partnerstudios und kann nach Vorlage des Textes rückbestätigt werden. Der angelieferte Text muss den Vorgaben entsprechen (siehe →Anlieferung Text). Im Studiodeal enthalten sind die Aufnahme, der Grobschnitt in Einzeldateien sowie der Upload der Dateien. Im Durchschnitt max. 5 Dateien pro Minute.jede weitere Minute (je nach Sprache) 10 € - 15 € WEITERE PREISE & LEISTUNGEN
Layout | Session Fee | Übersetzung | Textbearbeitung | Änderung / Re-Take / Neuaufnahme | Korrekturschleife | Ausfallgage | Fahrt- und Übernachtungskosten | RechtlichesLayout je MotivPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 bis 2 Minuten Länge 250 € (B) Die Buchung eines Layouts berechtigt zur Verwendung der Sprachaufnahmen für interne Vorab-Präsentationen wie Pitches und Markttests. Ausgeschlossen sind jegliche Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen, sowie anderweitige interne Nutzungen (wie z.B. im Intranet oder auf Firmenpräsentationen). Wird eine Verwertung nachgebucht, wird die Differenz zwischen der Layoutgage und der Sprecher:innen-Gage berechnet. Ist die Gage niedriger als das Layout, erfolgt keine Rückzahlung. Eine Layoutgage kann nur einmalig angerechnet werden. Für Moodfilm/TV Animatic/TV Narrative siehe →Intern.
Für das Layout muss ein finaler Text feststehen. Bei offenen Textvarianten wird je Variante eine weitere Layoutgage fällig. Als Ausnahme gilt, wenn Wörter lediglich umgestellt werden, aus Gründen des Timings ein Wort weggelassen oder ein Wort ersetzt wird, ohne dass der Sinn sich ändert. Solche Varianten sind kostenfrei.
Beispiele für kostenpflichtige Varianten:
„Ananas aus Costa Rica - so schmeckt Exotik.“
„Ananas aus Costa Rica - Exotik zum Genießen.“
„Ananas aus Costa Rica - ein Hauch Exotik.“Beispiele für kostenfreie Varianten:
„Ananas aus Costa Rica - Exotik pur.“
„Ananas aus Costa Rica - Pure Exotik.“bis 5 Minuten Länge 250 € (B) jede weitere 5 Minuten 50 € (B) Session FeePreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 1. Aufnahmestunde 600 € (B) Alternativ zu einzelnen Layouts kann vorab eine pauschale Session Fee gebucht werden. Dabei stehen Sprecher:innen dem Studio, den Kreativen und Kund:innen für einen gebuchten Zeitrahmen für die offene gestalterische Arbeit an Text inkl. Wordings zur Verfügung. In dieser Zeit kann an verschiedenen Textvarianten einer Kampagne oder eines Produkts gearbeitet werden. Auch dazugehörige Texte zur internen Nutzung (z.B. Casefilme, Making-Ofs, Vorstandspräsentationen, etc.) können in diesem Rahmen mit aufgenommen werden. Nach der ersten vollen Aufnahmestunde wird im Halbstundentakt abgerechnet. Der Preis ist unabhängig von der Anzahl der gesprochenen Varianten.
Die Verwertung einzelner Spots aus einer Session Fee ist wie folgt geregelt:
Für die Veröffentlichung des 1. Spots wird ein klassisches Layout angerechnet (d.h. abgezogen).
Ab dem 2. veröffentlichten Spot fällt die volle Verwertung/Gage pro Spot und pro Medium an.
jede weitere halbe Stunde 300 € (B) ÜbersetzungPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 je Normzeile à 55 Anschläge 1,50 - 3,50 € (B) Gute Übersetzungen führen zu guten Audio-Ergebnissen – daher empfehlen wir die Übersetzung durch unsere Expert:innen für gesprochene Texte. Da jeder Text individuell ist, können konkrete Preise erst nach Vorlage des Textes genannt werden. Preise richten sich neben der Länge auch nach Inhalt und Schwierigkeitsgrad. Ein Fachtext benötigt i.d.R. einen erhöhten Recherche-Aufwand, da beim Übersetzen auch Kenntnisse zu Thema und Kontext verstanden werden müssen. Oft ist es hilfreich, wenn hier eine fachkundige Person auf Seiten der Auftraggeber:in für Rückfragen zur Verfügung steht. Literarische und werbliche Texte bedürfen wiederum kreativer Leistung und Transferdenken, da es bei Texten dieser Art nicht nur um die rein sinngemäße Übersetzung geht, sondern weitere semantische Details wie z.B. Stil, Humor oder auch Kohärenz mit der Unternehmens-CI eine Rolle spielen. Preise für lippenanaloge Übersetzungen (Synchron-/Dialogbücher) auf Anfrage. oder je Wort 0,18 - 0,40 € (B) Mindestpreis je Auftrag 100 € (B) TextbearbeitungPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 je angefangene Stunde 80 - 140 € (B) Diese Gage fällt an, sollte der angelieferte Text durch die Sprecher:in maßgeblich überarbeitet und/oder formatiert werden müssen. Ein kurzer Abgleich von ca. 15 Minuten ist i.d.R. als kostenfreier Service inkludiert. Sollte die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird im Vorfeld darüber informiert. Eine solche Bearbeitung kann dann notwendig sein, wenn nur eine (Roh-)Übersetzung vorliegt oder diese fehlerhaft ist, Textlängen nicht auf Bildtimings passen, der Text stilistisch oder sprachlich nicht für ein Einsprechen geeignet ist oder auch nicht den Voraussetzungen einer angemessenen Skriptaufbereitung entspricht (z.B. durch irreführende oder fehlerhafte Formatierung →Anlieferung Texte).
Änderung / Re-Take / NeuaufnahmePreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 nachträglich 50 % (B) Änderungen verstehen sich grundsätzlich zzgl. Studiokosten. Änderungsgagen werden anhand der zu ändernden Textmenge kalkuliert und gelten bis maximal 30 Tage nach ursprünglichen Aufnahmetermin. Bitte beachte den →Mindestpreis je Buchung.
Beispiel Fließtexte: Wurde ursprünglich eine Textlänge von 10 Minuten gebucht, aber nur 5 Minuten nachträglich geändert, wird die Hälfte des 5-Minuten-Preises berechnet.
Beispiel Spots: Eine Änderung liegt vor, wenn z.B. ein (geringfügiger) Fehler geändert werden muss. Der Spot darf noch nicht oder nur sehr kurz (1-2 Tage) gelaufen sein.KorrekturschleifePreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 vorab gebucht +0,4x Alternativ zu →Änderungen kann bereits vorab eine Korrekturschleife gebucht werden. Statt 50% beträgt der Aufschlag nur 40% (= Faktor 1,4 auf die gebuchte Sprecher:innen-Gage). Zudem gilt die verlängerte Frist von 90 Tagen statt nur 30 Tagen ab dem ursprünglichen Aufnahmetermin.
Damit eine fristgerechte Umsetzung der Änderung möglich ist, ist die Auftraggeber:in angehalten, sich spätestens zwei Wochen vor Ablauf der 90-Tage-Frist zu melden. In der Aufnahme können Teile oder der gesamte Text, auch mit möglichen Textänderungen, erneut eingesprochen werden. Es erfolgt keine Erstattung oder Rückzahlung, sollte die Korrekturschleife nicht genutzt werden. Die Studiogage wird gesondert berechnet.
Nur eine der beiden darf genutzt werden, ansonsten ist ein weiteres Verwertungshonorar fällig. Die Textlänge der Korrekturschleife darf nicht länger sein, als der zugrundeliegende Tarif.AusfallgagePreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 bis 48 h vor der Aufnahme 0 % Ein Ausfallhonorar wird fällig, wenn ein fest gebuchter Aufnahmetermin werktags (Montag bis Freitag) weniger als 48 Stunden vor der Aufnahme abgesagt wird. Die Prozentangaben beziehen sich auf die für den Termin vereinbarte Gage. Ist noch kein konkreter Preis ausgemacht, ist mindestens ein Layout zu berechnen. Auch für das Studio wird ein Ausfallhonorar berechnet. bis 24 h vor der Aufnahme 30 % (B) ab 24 h vor der Aufnahme 100 % (B) Fahrt- und ÜbernachtungskostenPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 KFZ 0,35 € / km Gilt für Aufnahmen außerhalb der eigenen Stadt/näheren Umgebung. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die angegebenen Bedingungen ab einer Entfernung von 100 km zum Standort der Sprecher:in. Auf Flüge sollte nach Möglichkeit (der Umwelt zuliebe) verzichtet werden.
Eine Übernachtung ist von der Auftraggeber:in zu tragen, wenn die Tätigkeit vor Ort länger als 8 Stunden je Tag dauert oder vor 10 Uhr beginnt bzw. nach 19 Uhr endet und eine Ab- bzw. Anreise vom/zum Standort der Sprecher:in vor 7 Uhr oder nach 23 Uhr erfolgen müsste.
Bahn 1. Klasse / 1st class Flug nach Vereinbarung / per agreement Übernachtung 4-Sterne-Hotel / four star hotel Vertragsstrafe / Lizenzbruch / Unberechtigte NutzungPreisindex Brilliant Voice® Preise 5.1 Vertragsstrafe 4x Wird eine Fassung über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehend genutzt, z.B.
- in einem zusätzlichen Medium- in einer zusätzlichen Schnittvariante
- über die Nutzungszeit, das Sendegebiet hinausgehend
- oder die vereinbarte Zahl an Auslieferungen und / oder Media-Budget übersteigend,
ohne dass die Auftraggeber:in Brilliant Voice® darüber innerhalb von zwölf Tagen ab zusätzlicher Nutzung informiert, ist zuzüglich zum neuen Verwertungshonorar für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einwendung des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen ursprünglich vereinbarten Verwertungshonorars zu zahlen. Siehe auch unsere AGB.
Erläuterungen zu den Preisen….Unsere Preisliste spiegelt die gängigen Gagen wieder, die viele unserer Sprecher:innen und Branchen-Partner:innen aufrufen. Sie ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit und Erfahrung und wird kontinuierlich weiterentwickelt - deshalb stelle sicher, dass Du die aktuellste Version hast. Grundsätzlich hängen Preise von einer Vielzahl von Faktoren ab und können unter Umständen im Einzelfall abweichen. Lasse Dir deshalb auf jeden Fall ein individuelles Angebot von uns erstellen!
Nettopreise
Alle Preise verstehen sich rein netto zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Wofür steht der Preis-Index?
Der Preis-Index unserer Sprecher:innen steht nicht nur für deren Qualität, sondern spiegelt vielmehr die Marktpositionierung und den Bekanntheitsgrad der jeweiligen Person wider. Jede Brilliant Voice® legt ihren Index eigenständig für sich fest. Welche Preise unsere Sprecher:innen gewählt haben, siehst Du im jeweiligen Profil auf brilliantvoice.com. Ein paar unserer Sprecher:innen führen individuelle Preise oder vereinbaren Preise auf Anfrage.
Layout und Verwertung
Bis auf Layout und Session Fee sind die angegebenen Sprecher:innen-Gagen Komplett-Preise, bei denen die Verwertung ausschlaggebend ist, die Aufnahme (ohne Studiokosten) ist darin inkludiert. In der Regel wird gemäß unserer Liste also nicht nach Layout und Verwertung gesplittet.
Wiederverkäufer:innen, Endkund:innen und HU
Die in dieser Liste genannten Preise gelten für Tonstudios, Werbeagenturen und andere Wiederverkäufer:innen, insofern die Rechnungslegung direkt im Namen der Sprecher:innen oder anderen Dienstleister:innen an die Auftraggeber:innen erfolgen kann. Brilliant Voice® tritt in der Rechnungslegung als reine Mittlerin in Erscheinung. Erfolgt die Rechnungsstellung direkt an Endkund:innen oder durch Brilliant Voice® als Vertragspartnerin, verstehen sich die Preise zzgl. 15% HU (Handlungskosten).
Minute als Kalkulationsgrundlage
Die für die Gagen und unsere Angebote ausschlaggebenden Längen kalkulieren wir in der Regel anhand des Textes. Dabei gilt: 900 Zeichen inkl. Leerzeichen = 1 Minute. Der Begriff Minute ist also eine Kalkulationsgrundlage und in dem Sinne ein Hilfsparameter und steht nicht für die gesprochene oder Film-Minute in Echtzeit. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Hörbüchern und bei TV-Beiträgen.
Faktoren
Faktoren helfen, nicht für jede Variable eine zusätzliche Preis-Tabelle aufführen zu müssen. Es gibt zwei Arten von Faktoren:
1,8x - hier erhält man das Verwertungshonorar für andere Medien oder Regionen, wenn man das zugrundeliegende Honorar, z. B. TV national, mit 1,8 multipliziert.
+1,5x - hier multipliziert man das zugrundeliegende Honorar (z. B. TV national) mit 1,5. Das „+“ bedeutet, dass dieses Honorar zu einem anderen addiert werden muss, z. B. der Hauptspot zu Cut-Downs. Faktor 1x = 100%.
Konkrete Eckdaten - konkrete Preise
Gerne beraten wir Dich persönlich und erstellen Dir ein individuelles Angebot. Dieser Service ist für Dich als Kund:in in der Regel kostenfrei. Den konkreten Preis zur Anfrage legen wir fest anhand der Vorlage des einzusprechenden Textes, Auswahl der Wunschstimme, Nennung der Werbe-/End-Kund:in sowie zeitlicher, medialer und räumlicher Verwertung (bzw. Mediabudget oder Auslieferungen).
Studioleistung und Studiogage
Jede gute Aufnahme benötigt ein gutes Studio. Daher kommen zur Gage in der Regel Studiokosten hinzu, die Technik wie auch Arbeitszeit für Aufnahme, Bearbeitung und Upload abdecken. Ob hierfür ein externes Tonstudio oder das eigene professionelle Homestudio genutzt werden, ist dabei nicht ausschlaggebend. Ausnahmen gewähren einige deutsche Stimmen mit Homestudio für Live-Übertragung und Mitschnitt (via IP oder emuliertes ISDN) oder Aufnahmen inkl. Upload einer unbearbeiteten Datei von kleinräumigen Werbespots.
Mit Live-Briefing zum besten Ergebnis
Grundsätzlich empfehlen wir, jede Aufnahme live zu begleiten und die Sprecher:innen während ihrer Arbeit zu bestimmten Inhalten, Aussprachen oder Betonungen zu briefen. Dies ist per Telefon, via Skype oder über diverse Browser-Anwendungen möglich. Mit dem Ende der Aufnahme gilt diese als abgenommen. Hinweise zur Aussprache und Anmutung müssen vor Beginn der Aufnahme vorliegen, nachträgliche Änderungen sind kostenpflichtig.
Anmutungen und Variationen
Grundsätzlich sollte schon vor der Aufnahme feststehen, in welcher Anmutung, Ansprechhaltung oder in welchem Sprechstil die Vertonung gewünscht ist. Oft gehört die gemeinsame Arbeit an der Aufnahme mit den Sprecher:innen aber zum Kreativ-Prozess dazu. Viele Sprecher:innen inkludieren diesen Service deswegen gerne und bieten eigenständig Variationen an. Obligatorisch ist dies allerdings nicht. Grundsätzlich gilt: der Aufwand sollte immer im Verhältnis zur Vergütung und der Textlänge stehen. Bitte kläre dies also immer vorab und bedenke, dass auch die Studiogage anhand der Arbeitszeit gemessen wird und die gebuchte Studiozeit nicht nur die Aufnahme, sondern auch Schnitt und Upload umfasst. Willst Du aktiv mit den Sprecher:innen an Stil, Text, Wordings u.ä. arbeiten? Dann buche gerne eine Session Fee!
Aktive vs. passive Nutzung
Oder: paid, non-paid & earned media
Ausschlaggebend für unsere Preise ist neben der Textlänge vor allem die Nutzung oder Verwertung.
Aktive Nutzung (paid media) steht für Werbung und umfasst, dass in der Regel Geld (Mediabudget) eingesetzt wird, damit der Spot, Film usw. ein Publikum unaufgefordert erreicht. Das passiert zum Beispiel als Schaltung, AutoPlay, PreRoll, Push, gesponserter Beitrag etc. Achtung: Auch passive Spots oder Filme werblichen Inhalts, z.B. auf Kampagnenseiten im Internet, auf die an anderer Stelle hingewiesen wird, gelten als aktive Nutzung/Werbung.
Bei passiver Nutzung (non-paid media) ist der Spot oder Film zwar online auffindbar, darf aber z.B. nicht unaufgefordert starten oder geschaltet werden. Darunter fällt u.a. die Nutzung auf der Website der Kund:innen, in den eigenen Social Media Kanälen oder Videoplattformen, wie z.B. YouTube oder Facebook. Auch earned media gilt als passive Nutzung. Dieser Begriff beschreibt, dass z.B. in den Sozialen Medien bereits Follower oder Fans für die eigene Marke, das Produkt, oder eine Aktion begeistert werden konnten und das Publikum somit sinnbildlich "verdient" wurde. Teilt diese Followerschaft die entsprechenden Inhalte ohne Schaltung, ist auch dies im passiven Tarif abgedeckt. Veröffentlichen dagegen Influencer:innen bzw. Creator:innen auf ihren Kanälen Inhalte, zählt diese Verbreitung als paid media/aktive Nutzung, da dieser Personenkreis in aller Regel Geld oder eine andere Gegenleistung für diese Weise der Verbreitung verdient.
Kommerzielle vs. redaktionelle Nutzung
Von einer kommerziellen Nutzung sprechen wir, wenn eine Sprachaufnahme und deren Einsatz in Filmen, Spots, usw. der Verkaufsförderung oder Markenstärkung dient. Die redaktionelle Nutzung bezeichnet im Gegenzug, dass die Aufnahme selber das Produkt ist (wie z.B. Dokumentationen oder Hörbücher). Achtung bei Branded Entertainment: Redaktionelle Inhalte können dennoch als kommerziell gewertet werden, wenn der Inhalt das Produkt oder die Marke ins Zentrum rückt (wie z.B. bei vielen Galileo-Beiträgen oder Podcasts großer Marken) oder für Inhalte bezahlt wird. Da es hier oft keine eindeutig klare Trennlinie gibt, unterstützt Dich unser Team jederzeit gerne dabei, die Nutzung klar zu definieren.
Eine Fassung - ein Preis
Alle Preise gelten für jeweils eine finale Fassung, also eine Schnittversion. Werden weitere Fassungen geschnitten und veröffentlicht, wie z.B. Cut-Downs, Kurzversionen, Einzelkapitel oder auch reine Bildänderungen, ist ein weiteres Honorar der entsprechenden Verwertung fällig. Gleiches gilt, wenn ein Werk von einem weiteren (End-)Kunden genutzt wird.
Preis je Motiv
Jede Text- oder Bildvariante eines Spots oder Films wird als Motiv bezeichnet. Diverse Motive aus einer Aufnahme zu produzieren, ist v.a. in der Werbung gängig. Wenn ein fertig produzierter Spot nachträglich (z.B. durch einen neuen Sprecher:innentext, neue Musik, Bilder, Einblendungen, veränderteren Schnitt, wie auch Kürzungen - siehe →Cut-Downs) geändert wird, entsteht immer automatisch ein weiteres Motiv.
Grundsätzlich werden Sprecher:innen für jedes Motiv mit der 100%igen Gage oder Nachlizenz der jeweiligen Verwertung vergütet. Für Kampagnen oder Paketbeauftragungen mehrerer Motive, Cut-Downs oder Bildänderungen bieten wir unsere attraktiven →Mehrwerk-Preise.
Klassische Untertitel zählen nicht als Bildänderung.
Beginn des Verwertungszeitraums
Bei einer begrenzten Nutzungsdauer (z.B. drei Monate oder ein Jahr) beginnt das Verwertungsrecht mit dem Tag der Aufnahme, es sei denn, der Zeitpunkt der Erstausstrahlung wird vorab definiert oder Brilliant Voice® wird spätestens zehn Tage nach der ersten Ausstrahlung/Nutzung über selbige informiert. Die Verpflichtung zur Anzeige einer darüber hinausgehenden Nutzung bleibt davon unberührt.
Weitere Verwertungen
Zusätzliche Verwertungen (wie z.B. weitere Medien oder verlängerter Zeitraum) müssen vor der Nutzung gemeldet werden, andernfalls sind →Vertragsstrafen möglich.SONSTIGES + ABKÜRZUNGEN + DAS KLEINGEDRUCKTE + IMPRESSUMSONSTIGESAnlieferung TextTexte sollten immer als offene Word-Datei angeliefert werden, so dass die Sprecher:in sich bei Bedarf noch Anmerkungen einfügen oder Format-Anpassungen vornehmen kann.
Das Format sollte folgenden Kriterien entsprechen:- allgemein lesbare Standard-Schriftart, wie z.B. Arial oder Helvetica
- Schriftgröße 12 - 14
- Zeilenabstand 1,5 Zeilen
- ohne Bilder, Mark-Ups, Kommentare, Durchstreichungen u.ä. im Textfluss!
Eine zusätzliche Anlieferung als PDF, besonders bei (z.B. firmeneigenen) Sonderschriftarten, ist grundsätzlich empfehlenswert um Fehlerquellen zu vermeiden. Storyboards mit Bildern und Hinweisen zum Film, Seiteninhalt usw. können zur Orientierung zusätzlich angeliefert werden, sollten aber nie Skript-Grundlage für die Aufnahme sein.
Soll die Aufnahme mit Timing bzw. passend auf Bild erfolgen, sind unbedingt Timecodes mit anzuliefern.
Grundsätzlich empfehlen wir hierzu ein tabellarisches Skript mit folgenden Spalten (falls vorhanden):
- Timecode
- Rolle
- Sprechtext
- Aussprachehinweise (idealerweise phonetisch)
- Anmerkungen/Anweisungen/Briefings
Ausstrahlung von Fassungen in redaktioneller WeiseWird eine Fassung (z.B. ein Film, der im Tarif IMAGE komplett abgerechnet wurde) in Ausschnitten in redaktioneller (und nicht kommerzieller) Weise (im Rahmen des „Zitatrechts“) ausgestrahlt oder gesendet (TV, Funk, Kino, Online-Formate etc.), so rechtfertigt dies keine zusätzliche Gage. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ausschnitte eines Imagefilms im Rahmen der Berichterstattung im TV zitiert werden.
Branded Entertainmentist „die Weiterentwicklung von Produktplatzierung und somit ein Kommunikationsmittel der Vermarktung. Von Branded Entertainment spricht man, wenn die Handlung eines Medienproduktes (Film, Fernsehserie, Videospiel, Liedtext, Buch) primär den Zweck erfüllt, bestimmte Produkte in Szene zu setzen, was meist dann gegeben ist, wenn der Inhalt von der Marke selbst produziert wurde. Branded Entertainment lässt sich entsprechend hinsichtlich des Ziels der Produktion von Produktplatzierung abgrenzen.
Werden bei Produktplatzierung die Produkte lediglich visuell und verbal in den entsprechenden externen Medieninhalt platziert, so wird bei Branded Entertainment der Inhalt von dem Unternehmen produziert, welches hinter dem Produkt oder der Marke steht. Ein Beispiel dafür ist das Musikvideo Supergeil (feat. Friedrich Liechtenstein) von Edeka oder der Kurzfilm Coca-Cola Polar Bears Film von 2013 (produziert von Ridley Scott).“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Branded_Entertainment (abgerufen am 25.1.2021 um 10:00 Uhr).
Definition Schnittformat- Grobschnitt: Standard-Schnittformat. Fehler, Versprecher und grobe Störgeräusche werden herausgeschnitten. Eine Nachbearbeitung ist unter Umständen noch nötig. Das Gesprochene wird am Stück als eine Sprachspur und i.d.R. ohne Kompression und Mastering geliefert.
- Eine Sprachspur: Unser Standard, wenn nichts anderes vereinbart ist. Studio und Sprecher:innen nehmen den Text auf, es gibt keine Vorgaben zum Timing, auf die geachtet werden müsste. Alternativen werden in einer extra Datei geliefert.
- Passend auf Bild: Die gelieferte Sprachaufnahme kann direkt auf die Videospur gelegt werden, da sie alle vorkommenden Längen und Lücken berücksichtigt. Voraussetzung ist die Anlieferung einer Referenz-Videospur vorab. Bitte beachte einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum Anlegen der Spur.
- Lippenanaloges Timing: Voraussetzung für lippenanaloge Aufnahmen sind die Anlieferung eines lippenanalog geschriebenen Skripts (Text synchron zur Lippenbewegung; auch: Dialogbuch) sowie u.U. exakter Timecodes. Aufnahmen dieser Art sind mit höherem Arbeitsaufwand verbunden und schlagen sich auch in der Studiozeit nieder.
- Schnitt in Einzelfiles: Die Sprachaufnahme wird von unseren Studios in mehreren (kleineren) Einzeldateien ausgeliefert. Dazu muss ein Skript im tabellarischer Form mit folgenden Informationen vorliegen: Dateiname, Sprecher:innentext und u.U. Anmerkungen und/oder Aussprachehinweise sowie Timecodes.
- Feinschnitt: Hier können neben Versprechern auch hörbare (Zwischen-)Atmer oder natürliche Nebengeräusche (Spratzler oder Klicken in der Stimme) aus der Aufnahme geschnitten werden. Einzelheiten des Feinschnitts müssen vorab vereinbart werden, da das Empfinden von natürlichen Atmern bzw. Sprechgeräuschen äußerst individuell als störend empfunden wird.
Auch beim Feinschnitt sind die jeweiligen Unterformen Einzelfiles, Timing auf Bild oder lippenanaloges Timing möglich.
EigenwerbungIst nichts anderes vereinbart, sind alle Werke zeitlich unbegrenzt, ganz oder in Teilen zur Eigenwerbung der an dem Werk beteiligten Parteien (Sprecher:innen, Tonstudios, Filmemacher:innen, Musiker:innen, Texter:innen, Agenturen, etc.) in allen Medien zur passiven Nutzung (keine geschaltete Werbung) freigegeben.
Lieferformat allgemeinInsofern Aufnahmen seitens der Kund:innen nicht live mitgeschnitten werden (z.B. bei ISDN- oder IP-Übertragung oder Aufnahmen in den eigenen Räumen), versenden unsere Studios die Dateien allgemein als Grobschnitt im WAV-Format (wav, 48 kHz, 16 Bit, mono).
Auf Anfrage sind selbstverständlich auch andere Formate wie aiff, mp3 o.a. möglich, sowie weitere Soundbearbeitungen und Postproduktions-Leistungen. Unser Team berät Dich dazu gerne!OptionEine Option ist eine Vereinbarung zwischen verschiedenen Parteien (i.d.R. Sprecher:in, Auftraggeber:in und Tonstudio), einen Zeitspanne für eine mögliche Aufnahme freizuhalten. Ist eine Option keine feste Buchung, kann sie von allen Seiten ohne weitere Folgen aufgelöst werden. Ist nichts anderes vereinbart, wird eine unbestätigte Option automatisch 24 Stunden vor Beginn der optierten Zeitspanne aufgehoben und der Terminslot wieder freigegeben (dabei sind Samstag und Sonntag ausgeschlossen; ist also ein Termin Montag um 10:00 Uhr optiert, erlischt die Option am Freitag um 10:00 Uhr). Erhält die Sprecher:in oder das Tonstudio eine weitere Anfrage für die gleiche Zeitspanne (bzw. überlappen bzw. bedingen sich beide Termine z.B. wegen unterschiedlichen Orten), ist die Auftraggeber:in der ersten Option zu informieren, i.d.R. erhält die zuerst fix bestätigte Buchung den Termin. Ein Anspruch auf Optionen besteht nicht.
Abkürzungenø durchschnittlich
< weniger als
> mehr als
zuzüglich - zzgl.
x Mal (Faktor)
Das KleingedruckteAlle Preise freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Ist nichts anderes vereinbart, gelten automatisch die jeweils aktuellen Preise & Bedingungen dieser Preisliste, sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.
Alle Preise gelten in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer der jeweiligen Dienstleister:innen. Weitere Leistungen auf Anfrage. Spesen-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht Bestandteil der genannten Gagen.
Die Verwertungsrechte an den zugrunde liegenden vertraglichen Leistungen und Produkten gehen erst mit vollständiger Zahlung auf die Auftraggeber:innen über. Eine Weitergabe der Leistungen und Produkte an Dritte ist erst nach vollständiger Zahlung gestattet.
Brilliant Voice® schreibt Rechnungen - soweit nicht anders angegeben - im Namen und Auftrag der Dienstleister:innen. Die Prüfung der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (§24 KSVG), gegebenenfalls die Abführung von Quellensteuer (§50a EStG), Lohnsteuer, SV-Abgaben und bei Kindern und Jugendlichen möglicherweise die Pflicht zur Anmeldung/Genehmigung bei den entsprechenden Behörden, obliegt den Auftraggeber:innen. Diese Pflichten entfallen bei einer Gesamt-Rechnungsstellung seitens Brilliant Voice®.
Die Auftraggeber:innen sind verpflichtet, eine mögliche Nutzung der Aufnahme außerhalb des abgegoltenen Mediums, Zeitraums oder anderer abgegrenzter Kriterien (z.B. Media-Budget, Auslieferungen, Sendegebiet) sowie in weiteren Schnittvarianten innerhalb von zwölf Tagen anzuzeigen. Eine Zuwiderhandlung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Die Auftraggeber:innen sind zudem verpflichtet, den eigenen Auftraggeber:innen mitzuteilen, welche Rechte diese erwerben, dass eine darüber hinaus gehende Nutzung rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann und welche Pflichten (z.B. Mitteilungspflichten, Nachweispflichten) damit einhergehen.
Auf Nachfrage haben die Auftraggeber:innen den Nachweis über die tatsächliche Nutzung auf geeignetem Wege zu erbringen. Die Sprecher:innen und Brilliant Voice® haben das Recht, einmal jährlich in den Geschäftsräumen der Auftraggeber:innen bzw. der Rechteinhaber:innen bzw. Rechteverwerter:innen alle Unterlagen, die für die Nutzung der übertragenen Rechte relevant sind (Buchungen, Schaltpläne, etc.), nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten durch eine:n zur Verschwiegenheit verpflichtete:n Wirtschafts- oder Buchprüfer:in auf eigene Rechnung einsehen und prüfen zu lassen.
Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
ImpressumBrilliant Voice® GmbH & Co. KG
Antonienstr. 35
D-13403 Berlin
Telefon: +49 (30) 21 00 578 - 0
Fax: +49 (30) 21 00 578 – 60
eMail: info@brilliantvoice.com
Web: www.brilliantvoice.com