Brilliant Voice® Sprecher:innen Preise – transparent und innovativ
Image komplett | Intern + eLearning + Audioguide + Audiodeskription | Telefon
Kommerziell = verkaufsfördernd. Nutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
Keine Nutzung als Werbung (paid media in TV, Funk, Kino, Stadion, POS etc. oder als PreRoll/AutoPlay/Push/vorgeschaltete oder eingebettete Werbung im Internet). 1 Minute = 900 Zeichen inkl. Leerzeichen (entspricht ca. 120 – 140 Wörtern). Voll auszusprechende Abkürzungen (zzgl. oder z.B.) oder Zahlen (1884) sind vor Zeichenzählung durch die ausgeschriebenen Wörter zu ersetzen.
Preisindex | A | B | C |
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300 € | 350 € | 450 € | Mittelstand: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie weniger als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr (gemäß EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen KMU). |
400 € | 500 € | 600 € | |
100 € | 100 € | 150 € | |
350 € | 450 € | 600 € | Marke: Unternehmen / Konzerne mit bis zu 50 Mrd. Euro Umsatz pro Jahr weltweit. Preise für größere Unternehmen (Global Player) auf Anfrage. Vgl. z.B. Haribo vs. Apple. |
500 € | 600 € | 800 € | |
100 € | 150 € | 200 € | |
1,5x - 2x | Eine exakt getimte Aufnahme des Sprechers analog zu den Lippenbewegungen der im Film sichtbaren Person ist mit erhöhtem Aufwand verbunden. Die Anlieferung der entsprechend passenden Textvorlage (Synchronbuch/Dialogbuch) ist obligatorisch. |
Preisindex | A | B | C |
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200 € | 250 € | 300 € | |
250 € | 300 € | 350 € | |
60 € | 60 € | 75 € | |
1,5x | Exakt zeitlich positioniertes Einsprechen auf Bildinhalte (z.B. mit Timecodes) erhöhen den Aufnahmeaufwand. Dies gilt gegebenenfalls auch für lippenanaloge Vertonungen. | ||
siehe Image komplett / see Image complete | z.B. als Kauf-App oder hinter Bezahlschranke (passwortgeschützter Bereich) |
Preisindex | A | B | C |
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150 € | 200 € | 250 € | Alle Gagen gelten je Endkunde und je Sprache. Bei Fließtexten (vollständige Sätze) wird nicht unterschieden zwischen Warteschleifen, Anrufbeantworter- oder Sprachdialog-Ansagen bzw. Ansagen für IVR-Systemen (Interactive Voice Response). |
200 € | 250 € | 350 € | |
450 € | 500 € | 600 € | |
225 € | 250 € | 300 € | |
0,8x | Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten sowie weniger als 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr (gemäß EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen KMU). |
Sprecher-Gagen verstehen sich grundsätzlich zzgl. Studiokosten. Preise gelten je Film/Fassung/Motiv, je Endkunde und je Sprache.
Preisindex | A | B | C |
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100 € | 150 € | 200 € | Mindestgage fällt unabhängig vom Preis der Verwertung pro Sprecher und je Aufnahmetermin an. Mindestgage für die Aufnahme in Studios außerhalb der eigenen Stadt nach Vereinbarung. Siehe auch →Fahrt- und Übernachtungskosten. |
Werbung national + regional + international | Werbung kleinräumig
Bei Buchung einer dreimonatigen Verwertung kann innerhalb der dreimonatigen Laufzeit ein Upgrade auf eine einjährige Verwertung hinzu gebucht werden, so dass in diesem Falle nur die Differenz zwischen der Gage der dreimonatigen und der einjährigen Verwertung berechnet wird. Nach Ablauf der Verwertung ist nur eine Neubuchung möglich. Ein Downgrade von einer einjährigen auf eine dreimonatige Verwertung ist nur innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum möglich.
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
300 € | 375 € | 450 € | |
400 € | 500 € | 600 € | |
450 € | 550 € | 650 € | |
800 € | 1000 € | 1200 € | |
1000 € | 1250 € | 1500 € | |
450 € | 565 € | 675 € | |
600 € | 750 € | 900 € | |
675 € | 825 € | 975 € | |
1200 € | 1500 € | 1800 € | inkl. Archiv: enthält die zeitlich unbegrenzten Verwertungsrechte des Tarifs → Image komplett |
1500 € | 1875 € | 2250 € |
Preisindex | A | B | C |
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0,8x | Ein Land mit bis zu 20 Mio. Einwohnern oder ein Gebiet (innerhalb eines Landes) mit bis zu 20 Mio. Einwohnern. | ||
1,8x | 2,6x | 3,0x | Deutschland, Österreich, Schweiz & Ostbelgien |
2x | 2,5x | 3x | |
3x | 3,5x | 4x | Nordamerika: USA, Kanada, Mexiko und Zentralamerika; →Europa siehe Wikipedia |
4x | 5x | 6x |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
100 € | 120 € | 150 € | bis 2,5 Mio. Einwohner / bis 250.000 Hörer bzw. Zuschauer / bis 250.000 Auslieferungen / bis 12.500 € Media-Budget (online) |
120 € | 150 € | 200 € | bis 5 Mio. Einwohner / bis 500.000 Hörer bzw. Zuschauer / bis 500.000 Auslieferungen / bis 25.000 € Media-Budget (online) |
200 € | 250 € | 300 € | bis 10 Mio. Einwohner / bis 1 Mio. Hörer bzw. Zuschauer / bis 1 Mio. Auslieferungen / bis 50.000 € Media-Budget (online) |
+60 € | +75 € | +90 € | + 1 Mio. Auslieferungen / + 50.000 € Media-Budget (online) |
1x | Faktor; bezogen auf den jeweiligen Preis der Werbung kleinräumig | ||
1,5x |
So kommst Du zum Preis
Der genannte Preis gilt für ein Jahr in allen Medien. Für den passenden Tarif benötigst Du die Rahmendaten der Verwertung (Einwohner, Hörer, Auslieferungen oder Mediabudget), die für alle Medien gleichermaßen gelten (andernfalls musst Du für jedes abweichende Medium einzeln buchen).
Je nach Medien kann die Eingrenzung der Nutzung über die Zahlen Einwohner oder Hörer/Zuschauer erfolgen:
- Einwohner FUNK, TV & ONLINE: Die Zahl der Menschen, die im Sendegebiet bzw. dem Gebiet wohnen, welches z.B. per Geo-Targeting mit der Werbung „bespielt“ wird (technische Reichweite).Die Abrechnung nach Einwohnern gilt nur für Teile von Staaten und Ländern. Preise für ganze Länder/Staaten siehe →Werbung national oder →Werbung regional + international.
- Einwohner KINO: Die Zahl der Einwohner in der jeweiligen Stadt des Kinos samt des/der umgebenden Landkreise/s oder die maximale Jahresbesucher-Zahl der gebuchten Kinosäle.
- Hörer/Zuschauer TV, FUNK und/oder ONLINE: Abrechnung nach Tagesreichweite (z.B. Hörer gestern, Mo-Fr, gesamt).
- Auslieferungen ONLINE: Abrechnung nach konkreten Schaltungen (Ad Impressions/Views/Aufrufe). Wird ein Spot den Nutzer eines Dienstes einmal vorgespielt oder auch nur angespielt (vgl. auch bei Abbrechen/Überspringen des Spots bei YouTube), spricht man von einer Auslieferung.
- Media Budget: Das Media-Budget beschreibt den Betrag, der für die reine Schaltung ausgegeben wird. Handelt es sich um ein Gegengeschäft (wie z.B. kostenlose Werbung im Gegenzug für die Zurverfügungstellung von Produkten für Gewinnspiele) oder eine Kompensationsmodell (kostenlose Schaltungen im Gegenzug für Umsatzbeteiligung), gilt der Preis, der üblicherweise nach Preisliste für die Schaltungen fällig wird. In dieser Preisliste sind lediglich die Werte für ONLINE Media Budgets angegeben. Andere Medien auf Anfrage.
Online = inkl. Schaltungen
Wichtig: Die Rahmendaten der Verwertung gelten für alle Medien. Wird also z.B. Hessen (bis 10 Mio. Einwohner) für den Funkspot gewählt, gilt dies auch für den Online-Spot (z.B. per Geo-Targeting). Andernfalls muss die Verwertung für den Online-Spot einzeln gebucht werden. Viele Sender veröffentlichen z.B. auch Zahlen für konvergente Medien-Nutzung (Funk und Online), zu finden u.a. bei www.reichweiten.de.
Preisindex | A | B | C |
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2,5x | bezogen auf die Gage für 1 Jahr Verwertung | ||
3x | bezogen auf die Gage für 1 Jahr Verwertung | ||
+1x | |||
+1x | der jeweiligen Verwertung des neuen Mediums | ||
siehe Image komplett / see Image complete | |||
Kein Sonderfaktor / Nachlass auf kurze Spotlängen verfügbar (wie z.B. 6-Sekünder / Bumper Ads / Abbinder). Ausnahme →Reminder | |||
1,3x | |||
+0,3x | zzgl. zum Faktor 1,3x | ||
1x | wie 1 Spot | ||
1,5x | |||
1,5x | |||
1x | wie 1 Spot |
Abbinder (Claim)
Als Abbinder (Claim) wird das Ende eines Werbespots bezeichnet, bei dem, vergleichbar mit einem Slogan oder Merkspruch, noch einmal das Produkt oder die Marke prägnant beschrieben werden (z.B. „Nichts ist unmöglich – Toyota“ oder „Nicht immer, aber immer öfter“). Abbinder (Claims) sind somit Teil des Spots. Wird der Abbinder (Claim) ausgetauscht oder in weiteren Spots o.a. Produkten wiederverwendet, sind weitere Verwertungshonorare fällig.
Archiv
Ist ein Werbespot auch nach der Ausstrahlung (bzw. nach Ende des Verwertungszeitraums) noch passiv im Internet zu finden (z.B. auf der Internetseite des Kunden oder auf einer Videoplattform), spricht man von Archiv. Für diese Nutzung ist ein Honorar im Tarif —>IMAGE komplett zu entrichten.
Bildänderung
Wird in einem Spot oder Film etwas am Bild geändert (neues Bildmaterial, andere Einblendung etc.) spricht man von einer Bildänderung. Eine Bildänderung ist eine neue Fassung des Spots oder Films und zieht zusätzliche Verwertungsgagen nach sich. Klassische Untertitel zählen nicht als Bildänderung.
Cut-Down
Die gekürzte Version eines ursprünglich längeren Spots wird als Cut-Down bezeichnet. Somit existiert zu jedem Cut-Down immer auch ein sogenannter Hauptspot (main), der als Ausgangsversion für die Kürzung dient. Ein Cut-Down darf streng genommen kein Ton- oder Bildmaterial beinhalten, welches so nicht auch im Hauptspot zu finden ist - er bezeichnet also wortwörtlich ausschließlich eine herunter geschnittene Version. D.h. gleichzeitig, dass für Cut-Downs auch keine neue/zusätzliche Sprachaufnahmen notwendig sein sollten. Für Cut-Downs mit zusätzlichen Textvarianten/Aufnahmen siehe →Mehrwerk-Preise (Kampagnen-Preise). Cut-Downs, die zwar den gleichen Inhalt wie der Hauptspot haben, aber aufgrund der Spotlänge z.B. extra schneller eingesprochen werden müssen, können dennoch als Cut-Down abgerechnet werden.
Digital Out of Home (DOoH)
Die digitalen Werbeträger – Bildschirme, LED-Flächen und Projektionen – im Öffentlichen Raum werden von Computern gesteuert. Sie sind online vernetzt und strahlen Werbung und oft auch Content (redaktionelle Inhalte) aus. Sie sind einzeln oder in Netzen ansprechbar. Idealerweise zeigen sie in Echtzeit Videospots oder animierte, meist plakative Motive.
An zielgruppen-relevanten Touchpoints positioniert, sind sie entweder Reichweitenmedien (wie z.B. Public Video) und/oder richten sich an spezifische Zielgruppen (wie z.B. Arztpraxen-TV).
Berechnung wie —> Out of Home.
Internet
siehe —> Online-Werbung.
Ladenfunk/POS ohne Bild
Audio-Ladendurchsagen direkt in Kaufhäusern/Märkten/Filialen.
Medium mit Bild
Klassische Bild-Medien sind z.B. TV, Online, Kino, (Digital) Out of Home, Messen, POS, Stadion u.v.m.
Medium ohne Bild
Klassische Medien ohne Bild sind z.B. Funk, Ladenfunk oder Online Audio. Entsprechende Spots dürfen auch nicht mit Standbild o.ä. präsentiert werden, da durch anklickbare Elemente bzw. ein Bild oder Video der Werbeeffekt deutlich höher ist. Bei Verwendung mit Stand-Bild, Bild oder Video muss ein Verwertungsrecht für ein Medium mit Bild gebucht werden.
Messen
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, meist wiederkehrende Marketing-Veranstaltung, bei der Hersteller oder Verkäufer (auch durch audiovisuelle Medien) ihre Waren oder Dienstleistungen zur Schau stellen, erklären und/oder verkaufen.
Mobilfunkwerbung siehe —> Online-Werbung.
Online Audio
Wie —> Online-Werbung, ohne Bild. Die Audio-Werbung darf auch nicht mit Standbild o.ä. präsentiert werden, da durch anklickbare Elemente bzw. ein Bild oder Video der Werbeeffekt deutlich höher ist. Bei Verwendung mit Stand-Bild, Bild oder Video muss ein Verwertungsrecht für das Medium Online gebucht werden.
Online-Werbung
Umfasst alle Werbeformen, die über das Internet verbreitet werden. Sie kann in ver-
schiedenen Formaten auftreten, u.a. Video- oder Audiowerbung, und wird über digi-
tale Kanäle wie Websites, soziale Medien, Streaming-Plattformen oder mobile Apps
ausgespielt. Typen der Online-Werbung:
Video-Werbung
• Pre-Roll/Pre-Stream/AutoPlay: Vorgeschaltete Werbespots (z.B. YouTube,Facebook)
• Mid-Roll/In-Stream-Werbung: Werbung während eines Videos
• Post-Roll: Werbung nach einem Video
• Out-Stream/In-Article-Video: Videos, die außerhalb von Videoplattformen eingebunden sind
• Video on Demand (VOD): Werbung in Streaming-Diensten (z. B. Netflix, Disney+, Mediatheken)
• Over-the-top (OTT): Werbung in Streaming-Diensten, die das klassische Fernsehen umgehen
• Accessible TV: Werbung in Mediatheken
Social-Media-Werbung
• Gesponserte Beiträge/Paid Posts: z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn
• Instagram-/Facebook-Story-Ads: Werbung in Story-Formaten
• TikTok Ads (In-Feed, TopView, Branded Effects)
• Snapchat Ads: Sponsored Lenses, Filters, Snap Ads
• YouTube Bumper Ads: 6-Sekunden-Werbung ohne Überspringen
• Influencer-Marketing: Werbung durch Content Creator
Display-Werbung (Banner & eingebettete Werbung)
• Banner Ads: Grafische Werbung auf Websites
• Native Ads: Werbung, die sich ins Design der Website einfügt
• Interstitial Ads: Vollbild-Werbung, die beim Laden einer Seite erscheint
• Pop-ups & Pop-unders: Werbefenster, die sich über oder unter der Seite öffnen
• Sticky Ads/Floating Ads: Werbeanzeigen, die beim Scrollen sichtbar bleiben
Mobile Advertising
• In-App-Werbung: Werbung in mobilen Apps
• Playable Ads: Interaktive Anzeigen (z. B. für Mobile Games)
• Rewarded Ads: Werbung, für die Nutzer eine Belohnung erhalten (z. B. Extra-Leben in Spielen)
Audio-Werbung & Podcast-Ads
• Spotify Ads: Werbespots in kostenlosen Musik-Streams
• Podcast-Werbung: Gesponserte Segmente oder Pre-Roll Ads
Weitere Video-Werbung
• Addressable TV* (ATV): Zielgruppenbasierte TV-Werbung (personalisierte Spots)
• Connected TV* (CTV): Werbung auf internetfähigen Fernsehern
*ATV (Adressable TV) und CTV (Connected TV) umfassen Plattformen, die Video-Inhalte kostenlos oder im Abo mit verpflichtender Werbung anbieten (z. B. Netflix, Amazon Prime, Joyn, TVnow). Die Verwertung fällt nicht unter diese Kategorie und muss als eigenständiges Medium betrachtet und gesondert vergütet werden. Für die passive Nutzung von Spots im Internet (ohne Schaltungen; zeitlich unbegrenzt, keine großen Kampagnenseiten) siehe →IMAGE komplett.
Out of Home (OoH)
Out of Home bezeichnet Außenwerbung, d.h. Werbung im öffentlichen Raum. Oft wird der Begriff für Plakatwerbung benutzt, aber auch hier gibt es Formen mit Ton (und Bild), z.B. in Einkaufszentren, Bahnhöfen oder Flughäfen. Zu Out of Home zählen außerdem Taxiwerbung und weitere Verkehrsmittelwerbung. Werbung in Stadien oder am POS (Point of Sale) werden hingegen anderweitig berechnet.
Siehe auch —> Digital Out of Home
Podcast
Unter einem Podcast versteht man (eine Serie abonnierbarer) Audio- oder Videobeiträge, die über das Internet zu beziehen sind.
POS (Point of Sale)
Werbespots oder Werbefilme, die direkt am Verkaufsort (z.B. im Geschäft, Baumarkt usw.), aber auch in Showrooms gezeigt werden.
Reminder
Ein im Werbeblock nachgeschobener Spot, der immer mindestens um die Hälfte kürzer als der Hauptspot ist und grundsätzlich direkten inhaltlichen Bezug auf den Hauptspot nimmt. Ziel des Reminders ist es, Informationen aus dem Hauptspot zu verankern. Bei inhaltlicher Abweichung oder zusätzlichen Informationen liegt ein weiteres Motiv vor. Reminder-Gagen gelten generell nur in Verbindung mit Buchung des Hauptspots (sowohl bei Produktion als auch bei der Ausstrahlung).
Reminder, die in einem Werbeblock ohne den Hauptspot ausgestrahlt werden (oder von der Textgestaltung her auch vom Hauptspot unabhängig sind), werden als reguläre Spots berechnet.
Auch wenn die Länge des Texts annähernd oder gleich lang zu dem Hauptspot ist, gilt dies nicht als Reminder, sondern als weiterer Spot.
Die Reminder-Definition gilt auch für sogenannte „Preminder“ (auch „Tandem-Spot“), welche eine Art Teaser auf den Hauptspot darstellen.
Beispiel: "Noch kein Weihnachtsgeschenk? XXX hat genau das Richtige für Sie! Mehr Infos nach dem nächsten Spot/Bleiben Sie dran!"
Sponsorings (Patronate) mit bis zu vier Teilen (z.B. „wird präsentiert von/gleich geht es weiter mit/jetzt geht es weiter mit/wurde präsentiert von“) werden als ein Spot abgerechnet.
Störer sind Änderungen am Bild und werden wie —> Cut-Downs behandelt.
Tag-On bezeichnet ein kurzes Anhängsel, das direkt mit dem Hauptspot gesendet wird. In der Regel weist das Tag-On auf eine Sonderaktion hin, welche über einen eingeschränkten Zeitraum läuft (z.B. „Jetzt 20% mehr Inhalt – aber nur für kurze Zeit“). Wird das Tag-On zusammen mit dem Hauptspot gebucht, wird es wie ein Reminder mit Faktor 0,5x (bezogen auf den Hauptspot) berechnet, bei mehr als einem Tag-On wird jeder weitere Tag-On mit zusätzlich Faktor 0,5x (bezogen auf den Preis des Hauptspots) kalkuliert. Wird das Tag-On einzeln gebucht, wird ein neues Motiv berechnet.
Web-Stream von Radio- und TV-Programmen (Simulcast / Linear TV)
Wird ein Funk- oder TV-Programm - und damit die darin enthaltene Werbung - ohne Änderung im Internet gestreamt, zählt dies nicht als zusätzliches Medium, sondern als zusätzliches Empfangsgerät. Diese Verbreitungsform ist also jeweils in allen Tarifen abgedeckt, die TV oder Funk enthalten und zieht kein zusätzliches Verwertungshonorar nach sich. Wird allerdings ein Werbespot explizit dem Stream vorgeschaltet, handelt es sich um aktive werbliche Nutzung und damit um ein weiteres Medium.
Werbung in Warteschleifen
ist immer bezogen auf Produkte, Sonderangebote oder Aktionen wie z. B. Black Friday. Stellt das Unternehmen seine Dienstleistungen oder seine Philosophie vor wie z. B. „Wir sind seit langen Jahren der erfahrenste Hersteller von Dübeln und wir achten darauf, dass faire Löhne bezahlt werden“ dann ist dies keine Werbung. Preise auf Anfrage.
Zeitvarianten
Insofern ein Spot maximal 14 Tage läuft, sind bis zu drei Zeitvarianten im Spot-Preis inbegriffen (z.B. am Samstag, morgen, heute). Bei längerer Laufzeit werden bis zu drei Zeitvarianten mit einem Aufschlag von 50% berechnet. Dabei dürfen die genannten Varianten an max. zwei Stellen im Spot vorkommen. Außer der Zeitvariante darf sich an Text und Spot nichts ändern; zudem müssen die Varianten direkt im Fluß hintereinander gesprochen werden können.
Kampagnen-Preise | Cut-Downs / Bildänderungen | Brand Voice, Audiologo oder Claim-Nutzung | Modulare Nutzung
Gilt für —>Werbung sowie —>IMAGE komplett.
Mehrwerk bezeichnet Vertonungs-Konzepte, bei denen bereits vorab zahlreiche Schnittfassungen als Endergebnis eingeplant sind. Darunter fallen z.B. Kampagnen, Cut-Down-Pakete, die Vielfachnutzung von Claims (Audiologos), modulare Textvorlagen mit dem Ergebnis vielfältiger Endmotive u.ä. Als Mehrwerk zusammen gebuchte Motive/Cut-Downs können nur für einheitliche räumliche, mediale und zeitliche Verwertungen gebucht werden. Die Rahmendaten des zugrundeliegenden Preises (z.B. Einwohner, Media-Budget, Auslieferungen) bleiben unverändert und gelten für alle Motive, Schnittfassungen, Cut-Downs, Bildänderungen usw. zusammen.
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
1,8x |
Kampagnen-Preise beziehen sich grundsätzlich auf die gleiche Marke oder den gleichen Kunden. Als Kampagne gilt eine Serie von Spots oder Imagefilmen, die sich entweder auf das gleiche Produkt oder auf eine zeitlich begrenzte Aktion eines Kunden beziehen (z.B. „Die neue Frühjahrskollektion bei …“/„Weihnachtsschnäppchen bei…“). Kampagnen-Preise werden nur gewährt, wenn die Sprachaufnahme für alle Motive an einem Termin erfolgt. | ||
2,4x | |||
3x | |||
+0,5x |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
+1,5x | +1,5x | +1,5x | Die Faktoren werden zusätzlich zu dem Haupt-Spot oder -Film (erstes volles Motiv) berechnet. Dabei werden die →Cut-Downs je Kampagne zusammengezählt. Besitzen die einzelnen Motive unterschiedliche Längen, werden die jeweiligen Einzelpreise (nach spezifischer Länge und der zugehörigen Tarifstufe) addiert und ein Mittelwert als Grundlage für die Berechnung verwendet. Beispiel: Sollen aus einem 5-minütigen Imagefilm weitere Schnittfassungen entstehen, wie z.B. ein Imagefilm mit 5 Minuten und zwei Imagefilme unter 2 Minuten, wäre die Kalkulation wie folgt: I) Addieren der Einzelfilme: 1x Image komplett bis 5 Min. + 2x Image komplett bis 2 Min. Wird in einem Spot oder Film etwas am Bild geändert (neues Bildmaterial, andere Einblendung etc.) spricht man von einer Bildänderung. Eine Bildänderung ist eine neue Fassung des Spots oder Films und zieht zusätzliche Verwertungsgagen nach sich. Klassische Untertitel zählen nicht als Bildänderung. |
+2x | +2x | +2x | |
+3x | +3x | +3x | |
+0,25x | +0,25x | +0,25x | |
+10x | +10x | +10x | |
+1x | +1x | +1x |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
+5x | Werbung: Der Verwertungszeitraum ergibt sich aus dem zugrunde liegenden Preis. IMAGE komplett: Die Verwertungsdauer ist immer zeitlich unbegrenzt. Lediglich bei der Buchung einer unbegrenzten Motiv-Anzahl (Faktor 20x) ist die Veröffentlichung neuer Werke mit der Brand Voice, dem Audiologo oder dem Claim auf ein Jahr begrenzt (die Verwertungsdauer bleibt zeitlich unbegrenzt). Faktor 50 gilt, wenn zeitlich unbegrenzt neue Werke veröffentlicht werden sollen (also nicht nur ein Jahr lang). | ||
+10x | |||
+0,25x | |||
+20x | |||
+50x |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
+2,5x | Der zu vertonende Text beinhaltet eine Vielzahl nutzbarer Elemente, aus denen modular zusammengesetzte Motive entstehen können, z.B. wenn es in einem Spot eine oder mehrere Variablen gibt. Diese Nutzung findet sich v.a. im (Micro)Targeting in der Onlinewerbung, wenn Nutzer*innen spezifisch nach ihren Interessen erreicht werden sollen. Beispiel: "Fliegen Sie mit Brian Air nach München / Düsseldorf / Mallorca - schon ab 29 / 39 / 49 €.“ Der Faktor bezieht sich jeweils auf den Preis des genutzten Mediums bzw. der genutzten Medien und die einhergehende gewünschte Laufzeit zzgl. →Session Fee für das Aufnahmeskript (im Sinne einer Grundgage). Die Zahl der Motive bezieht sich auf die theoretische Zahl der möglichen Motive. Werden z.B. an drei Stellen des Spots jeweils 3 Variablen aufgenommen, sind bis zu 27 mögliche Motive denkbar. Die tatsächliche Zahl der genutzten Motive kann davon abweichen. | ||
+4,5x | |||
+8x | |||
+15x | |||
+20x | |||
+30x |
Podcast | TV-Kommentare, Beiträge & Audiodeskription | Hörbuch
Nutzung: weltweit & zeitlich unbegrenzt.
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
200 € | 250 € | 300 € | Redaktionelle Podcasts definieren sich durch Content mit z.B. informativem und/oder unterhaltsamen Inhalt, der jedoch nicht explizit verkaufsfördernd wirken darf. Bei —>Branded Entertainment bzw. kommerzieller Nutzung gelten die Preise für →IMAGE komplett. |
100 € | 150 € | 200 € | |
1,5x | z.B. Video-Podcasts |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
150 € | 200 € | 250 € | |
300 € | 450 € | 600 € | |
0,2x | |||
2x | |||
auf Anfrage / upon request |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
10 - 20 € | Die Abrechnung erfolgt in der Regel nach Länge der Sendung. Maßgeblich ist die Anzahl der Netto-Sendeminuten, also die reine Sendedauer ohne Werbeunterbrechungen. Alternativ kann die Berechnung auch je Aufnahmestunde oder Aufnahme/Sendung/Folge auf Basis des jeweiligen Mindestpreises erfolgen. Gilt für redaktionelle / nicht werbliche Inhalte. Nutzung weltweit in allen Medien. Keine Nutzung als Werbung (in TV, Funk, Kino, Stadion, POS oder als PreRoll / AutoPlay / vorgeschaltete oder eingebettete Werbung im Internet). TV-Audiodeskriptionen: Der Preis richtet sich u.a. nach der Länge des Films, des Beitrags oder der Sendung, nach der Häufigkeit oder Regelmäßigkeit der Buchungen, der Sprache und der geplanten Verwertung. Eine lange TV-Sendung ohne zusätzliche Kinonutzung, die täglich aufgenommen wird, ist günstiger als ein Spielfilm, der erst im Kino und später im TV ausgewertet wird. Für kommerzielle Audiodeskriptionen siehe →Intern. Die Bezeichnung „Kommerzielle Audiodeskription“ steht für die barrierefreie Umsetzung von Filminhalten kommerzieller Marken (z.B. bei Imagefilmen auf der eigenen Homepage) für Menschen mit Sehbehinderung und Blinde. | ||
5 - 15 € | |||
5 - 15 € | |||
150 - 350 € | |||
150 € | 200 € | 250 € |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
200 - 700 € | Je nach Sprecher und Thema entspricht eine Audiostunde ca. 54.000 Zeichen inkl. Leerzeichen. |
Für Aufnahmen fallen grundsätzlich Studiokosten an. Einige deutsche Sprecher bieten die Übertragung bzw. die Aufnahme (Upload der unbearbeiteten Datei) von kleinräumigen Werbespots (ohne Bild) ohne Berechnung von Studiokosten an. Höhere Raten für Zusatzleistungen sind möglich.
Die Preise gelten für Aufnahmen in unseren Partnerstudios und vielen weiteren Studios, die wir vermitteln. Sprich uns an - wir beraten Dich persönlich und individuell.
Gerne kannst Du bei uns auch die gesamte Audio-Postproduktion (inkl. Sounddesign, Mischungen) buchen und bekommst somit alles aus einer Hand.
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
ab 165 € / starting at €165 |
Preisindex | A | B | C |
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0 € | |||
0 € |
Layout | Session Fee | Übersetzung | Textbearbeitung | Änderung / Re-Take / Neuaufnahme | Korrekturschleife | Ausfallgage | Fahrt- und Übernachtungskosten | Rechtliches
Preisindex | A | B | C |
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200 € | 250 € | 300 € | Die Buchung eines Layouts berechtigt zur Verwendung der Sprachaufnahmen für interne Vorab-Präsentationen wie Pitches und Markttests. Ausgeschlossen sind jegliche Veröffentlichungen oder Ausstrahlungen, sowie anderweitige interne Nutzungen (wie z.B. im Intranet oder auf Firmenpräsentationen). Wird eine Verwertung nachgebucht, wird die Differenz zwischen der Layoutgage und der Sprecher-Gage berechnet. Ist die Gage niedriger als das Layout, erfolgt keine Rückzahlung. Eine Layoutgage kann nur einmalig angerechnet werden. Für Moodfilm/TV Animatic/TV Narrative siehe →Intern. Für das Layout muss ein finaler Text feststehen. Bei offenen Textvarianten wird je Variante eine weitere Layoutgage fällig. Als Ausnahme gilt, wenn Wörter lediglich umgestellt werden, aus Gründen des Timings ein Wort weggelassen oder ein Wort ersetzt wird, ohne dass der Sinn sich ändert. Solche Varianten sind kostenfrei. Beispiele für kostenpflichtige Varianten: „Ananas aus Costa Rica - so schmeckt Exotik.“ Beispiele für kostenfreie Varianten: „Ananas aus Costa Rica - Exotik pur.“ |
a.A. | a.A. | a.A. | |
a.A. | a.A. | a.A. |
Preisindex | A | B | C |
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500 € | 600 € | 700 € | Alternativ zu einzelnen Layouts kann vorab eine pauschale Session Fee gebucht werden. Dabei stehen Sprecher dem Studio, den Kreativen und Kund für einen gebuchten Zeitrahmen für die offene gestalterische Arbeit an Text inkl. Wordings zur Verfügung. In dieser Zeit kann an verschiedenen Textvarianten einer Kampagne oder eines Produkts gearbeitet werden. Auch dazugehörige Texte zur internen Nutzung (z.B. Casefilme, Making-Ofs, Vorstandspräsentationen, etc.) können in diesem Rahmen mit aufgenommen werden. Nach der ersten vollen Aufnahmestunde wird im Halbstundentakt abgerechnet. Der Preis ist unabhängig von der Anzahl der gesprochenen Varianten. Die Verwertung einzelner Spots aus einer Session Fee ist wie folgt geregelt: Für die Veröffentlichung des 1. Spots wird ein klassisches Layout angerechnet (d.h. abgezogen). Ab dem 2. veröffentlichten Spot fällt die volle Verwertung/Gage pro Spot und pro Medium an. |
250 € | 300 € | 350 € |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
1,50 - 3,50 € | Gute Übersetzungen führen zu guten Audio-Ergebnissen – daher empfehlen wir die Übersetzung durch unsere Experten für gesprochene Texte. Da jeder Text individuell ist, können konkrete Preise erst nach Vorlage des Textes genannt werden. Preise richten sich neben der Länge auch nach Inhalt und Schwierigkeitsgrad. Ein Fachtext benötigt i.d.R. einen erhöhten Recherche-Aufwand, da beim Übersetzen auch Kenntnisse zu Thema und Kontext verstanden werden müssen. Oft ist es hilfreich, wenn hier eine fachkundige Person auf Seiten der Auftraggeber für Rückfragen zur Verfügung steht. Literarische und werbliche Texte bedürfen wiederum kreativer Leistung und Transferdenken, da es bei Texten dieser Art nicht nur um die rein sinngemäße Übersetzung geht, sondern weitere semantische Details wie z.B. Stil, Humor oder auch Kohärenz mit der Unternehmens-CI eine Rolle spielen. Preise für lippenanaloge Übersetzungen (Synchron-/Dialogbücher) auf Anfrage. | ||
0,18 - 0,40 € | |||
100 € |
Preisindex | A | B | C |
---|---|---|---|
80 - 140 € | Diese Gage fällt an, sollte der angelieferte Text durch den Sprecher maßgeblich überarbeitet und/oder formatiert werden müssen. Ein kurzer Abgleich von ca. 15 Minuten ist i.d.R. als kostenfreier Service inkludiert. Sollte die Bearbeitung mehr Zeit in Anspruch nehmen, wird im Vorfeld darüber informiert. Eine solche Bearbeitung kann dann notwendig sein, wenn nur eine (Roh-)Übersetzung vorliegt oder diese fehlerhaft ist, Textlängen nicht auf Bildtimings passen, der Text stilistisch oder sprachlich nicht für ein Einsprechen geeignet ist oder auch nicht den Voraussetzungen einer angemessenen Skriptaufbereitung entspricht (z.B. durch irreführende oder fehlerhafte Formatierung →Anlieferung Texte) |
Preisindex | A | B | C |
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50 % | Änderungen verstehen sich grundsätzlich zzgl. Studiokosten. Änderungsgagen werden anhand der zu ändernden Textmenge kalkuliert und gelten bis maximal 30 Tage nach ursprünglichen Aufnahmetermin. Bitte beachte den →Mindestpreis je Buchung. |
Preisindex | A | B | C |
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+0,4x | Alternativ zu →Änderungen kann bereits vorab eine Korrekturschleife gebucht werden. Statt 50% beträgt der Aufschlag nur 40% (= Faktor 1,4 auf die gebuchte Sprecher-Gage). Zudem gilt die verlängerte Frist von 90 Tagen statt nur 30 Tagen ab dem ursprünglichen Aufnahmetermin. Damit eine fristgerechte Umsetzung der Änderung möglich ist, ist der Auftraggeber angehalten, sich spätestens zwei Wochen vor Ablauf der 90-Tage-Frist zu melden. In der Aufnahme können Teile oder der gesamte Text, auch mit möglichen Textänderungen, erneut eingesprochen werden. Es erfolgt keine Erstattung oder Rückzahlung, sollte die Korrekturschleife nicht genutzt werden. Die Studiogage wird gesondert berechnet. |
Preisindex | A | B | C |
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0 % | Ein Ausfallhonorar wird fällig, wenn ein fest gebuchter Aufnahmetermin werktags (Montag bis Freitag) weniger als 48 Stunden vor der Aufnahme abgesagt wird. Die Prozentangaben beziehen sich auf die für den Termin vereinbarte Gage. Ist noch kein konkreter Preis ausgemacht, ist mindestens ein Layout zu berechnen. Auch für das Studio wird ein Ausfallhonorar berechnet. | ||
30 % | |||
100 % |
Preisindex | A | B | C |
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0,35 € / km | Gilt für Aufnahmen außerhalb der eigenen Stadt/näheren Umgebung. Ist nichts anderes vereinbart, gelten die angegebenen Bedingungen ab einer Entfernung von 100 km zum Standort des Sprechers. Auf Flüge sollte nach Möglichkeit (der Umwelt zuliebe) verzichtet werden. Eine Übernachtung ist von dem Auftraggeber zu tragen, wenn die Tätigkeit vor Ort länger als 8 Stunden je Tag dauert oder vor 10 Uhr beginnt bzw. nach 19 Uhr endet und eine Ab- bzw. Anreise vom/zum Standort des Sprechers vor 7 Uhr oder nach 23 Uhr erfolgen müsste. | ||
1. Klasse / 1st class | |||
nach Vereinbarung / per agreement | |||
4-Sterne-Hotel / four star hotel |
Preisindex | A | B | C |
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4x | Wird eine Fassung über die ursprüngliche Vereinbarung hinausgehend genutzt, z.B. - in einer zusätzlichen Schnittvariante - über die Nutzungszeit, das Sendegebiet hinausgehend - oder die vereinbarte Zahl an Auslieferungen und / oder Media-Budget übersteigend, ohne dass der Auftraggeber Brilliant Voice® darüber innerhalb von zwölf Tagen ab zusätzlicher Nutzung informiert, ist zuzüglich zum neuen Verwertungshonorar für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einwendung des Fortsetzungszusammenhangs eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen ursprünglich vereinbarten Verwertungshonorars zu zahlen. Siehe auch unsere AGB. |
Unsere Preisliste basiert auf den üblichen Gagen, die viele unserer Sprecher und Branchenpartner aufrufen. Sie ist das Ergebnis jahrelanger Arbeit und Erfahrung und wird kontinuierlich weiterentwickelt. Stelle daher sicher, dass du stets die neueste Version nutzt. Die Preise hängen von verschiedenen Faktoren ab und können im Einzelfall variieren. Wir empfehlen dir daher, ein individuelles Angebot bei uns einzuholen.
Hinweis zur Sprachform
Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Preisliste ausschließlich die männliche oder weibliche Form verwendet. Alle Geschlechter sind selbstverständlich gleichermaßen angesprochen.
Nettopreise
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer.
Wofür steht der Preis-Index?
Der Preis-Index unserer Sprecher steht nicht nur für ihre Qualität, sondern spiegelt vielmehr ihre Marktpositionierung und den Bekanntheitsgrad wider. Jede Brilliant Voice® legt ihren Index eigenständig fest. Welche Preise unsere Sprecher gewählt haben, siehst Du im jeweiligen Profil auf brilliantvoice.com. Ein paar unserer Sprecher führen individuelle Preise oder vereinbaren Preise auf Anfrage.
Layout und Verwertung
Bis auf Layout und Session Fee sind die angegebenen Sprecher-Gagen Komplett-Preise, bei denen die Verwertung ausschlaggebend ist, die Aufnahme (ohne Studiokosten) ist darin inkludiert. In der Regel wird gemäß unserer Liste also nicht nach Layout und Verwertung gesplittet.
Rechnungsstellung und Handling Fee (HF)
Die in dieser Liste genannten Preise gelten für Tonstudios, Werbeagenturen und andere Wiederverkäufer, insofern die Rechnungsstellung direkt im Namen der Sprecher oder anderer Dienstleister an den Auftraggeber erfolgt. In diesem Fall tritt Brilliant Voice® lediglich als Vermittler auf. Erfolgt die Rechnungsstellung direkt an Endkunden oder durch Brilliant Voice® als Vertragspartner, verstehen sich die Preise zzgl. 15% HF (Handling Fee). Darin ist die Abgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) enthalten.
Steuern & Abgaben
Die Prüfung der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (§ 24 KSVG) sowie gegebenenfalls die Anmeldung und Abführung der Quellensteuer (§ 50a EStG), der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsabgaben obliegt dem Auftraggeber. Diese Pflichten entfallen bei einer Gesamt-Rechnungsstellung durch Brilliant Voice®.
Minute als Kalkulationsgrundlage
Die für die Gagen und unsere Angebote ausschlaggebenden Längen kalkulieren wir in der Regel anhand des Textes. Dabei gilt: 900 Zeichen inkl. Leerzeichen = 1 Minute. Der Begriff Minute ist also eine Kalkulationsgrundlage und in dem Sinne ein Hilfsparameter und steht nicht für die gesprochene Minute oder Film-Minute in Echtzeit. Ausnahmen gibt es unter anderem bei Hörbüchern und bei TV-Beiträgen.
Faktoren
Faktoren helfen, nicht für jede Variable eine zusätzliche Preis-Tabelle aufführen zu müssen. Es gibt zwei Arten von Faktoren:
1,8x - hier erhält man das Verwertungshonorar für andere Medien oder Regionen, wenn man das zugrundeliegende Honorar, z. B. TV national, mit 1,8 multipliziert. +1,5x - hier multipliziert man das zugrundeliegende Honorar (z. B. TV national) mit 1,5. Das „+“ bedeutet, dass dieses Honorar zu einem anderen addiert werden muss, z. B. der Hauptspot zu Cut-Downs. Faktor 1x = 100%.
Konkrete Eckdaten - konkrete Preise
Wir beraten Dich gerne persönlich und erstellen Dir ein individuelles Angebot. Dieser Service ist für Dich als Kunde in der Regel kostenfrei. Der genaue Preis richtet sich nach verschiedenen Faktoren: der Vorlage des einzusprechenden Textes, der Auswahl der gewünschten Stimme, der Angabe des Werbe- oder Endkunden sowie der geplanten Nutzung. Dabei berücksichtigen wir die zeitliche, mediale und räumliche Verwertung (bzw. Mediabudget oder die Anzahl der Auslieferungen).
Studioleistung und Studiogage
Für eine hochwertige Aufnahme ist ein professionelles Studio unerlässlich. Daher fallen neben der Gage in der Regel zusätzliche Studiokosten an, die sowohl die technische Ausstattung als auch den Arbeitsaufwand für Aufnahme, Bearbeitung
und Upload abdecken. Ob die Produktion in einem externen Tonstudio oder in einem professionellen Homestudio erfolgt, hat dabei keinen Einfluss auf die Kostenstruktur. Einige deutsche Sprecher mit Homestudio bieten jedoch Ausnahmen an – etwa für Live-Übertragungen und Mitschnitte (z.B. Sessionlink, APT-IP, etc.) oder für die Aufnahme und Bereitstellung unbearbeiteter Dateien kleinerer Werbespots.
Live-Briefing für optimale Ergebnisse
Um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen, empfehlen wir, jede Aufnahme live zu begleiten. So können Sprecher gezielt zu bestimmten Inhalten, Aussprachen oder Betonungen gebrieft werden. Dies ist flexibel möglich – per Telefon, über Video-
Plattformen wie Microsoft Teams, Zoom oder Google Meet sowie über verschiedene browserbasierte Anwendungen. Sobald die Aufnahme abgeschlossen ist, gilt sie als abgenommen. Alle Vorgaben zu Aussprache, Betonung und Stilistik müssen im Vorfeld klar definiert sein. Nachträgliche Änderungen sind möglich, jedoch mit zusätzlichen Kosten verbunden.
Anmutungen und Variationen
Idealerweise sollte schon vor der Aufnahme feststehen, in welcher Anmutung, Ansprechhaltung oder in welchem Sprechstil die Vertonung gewünscht ist. Oft gehört die gemeinsame Arbeit an der Aufnahme mit dem Sprecher aber zum Kreativ-Prozess dazu. Viele Sprecher bieten daher von sich aus Variationen an, um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen – jedoch ist dies nicht automatisch in jeder Buchung enthalten. Grundsätzlich gilt: der Aufwand sollte stets im Verhältnis zur Vergütung und der Textlänge stehen. Bitte kläre dies also immer vorab und bedenke, dass auch die Studiogage anhand der Arbeitszeit gemessen wird und die gebuchte Studiozeit nicht nur die Aufnahme, sondern auch Schnitt und Upload umfasst. Möchtest Du aktiv mit den Sprechern an Stil, Text, Wording u.ä. arbeiten? Dann empfehlen wir die Buchung einer Session Fee!
Aktive vs. passive Nutzung
Oder: paid, unpaid & earned media
Ausschlaggebend für unsere Preise ist neben der Textlänge vor allem die Nutzung oder Verwertung. Aktive Nutzung (paid media) steht für Werbung und umfasst, dass in der Regel Geld (Mediabudget) eingesetzt wird, damit der Spot, Film usw. ein Publikum unaufgefordert erreicht. Das passiert zum Beispiel als Schaltung, AutoPlay, PreRoll, Push, gesponserter Beitrag etc.. Achtung: Auch passive Spots oder Filme werblichen Inhalts, z.B. auf Kampagnenseiten im Internet, auf die an anderer Stelle hingewiesen wird, gelten als aktive Nutzung/Werbung.
Bei passiver Nutzung (unpaid media) ist der Spot oder Film zwar online auffindbar, darf aber z.B. nicht unaufgefordert starten oder geschaltet werden. Darunter fällt u.a. die Nutzung auf der Webseite der Kunden, in den eigenen Social Media Kanälen oder Videoplattformen, wie z.B. YouTube oder Facebook. Auch earned media gilt als passive Nutzung. Dieser Begriff beschreibt, dass z.B. in den Sozialen Medien bereits Follower oder Fans für die eigene Marke, das Produkt, oder eine Aktion begeistert werden konnten und das Publikum somit sinnbildlich "verdient" wurde. Teilt diese Followerschaft die entsprechenden Inhalte ohne Schaltung, ist auch dies im passiven Tarif abgedeckt. Veröffentlichen dagegen Content Creator auf ihren Kanälen Inhalte, zählt diese Verbreitung als paid media/aktive Nutzung, da dieser Personenkreis in aller Regel Geld oder eine andere Gegenleistung für diese Weise der Verbreitung verdient.
Kommerzielle vs. redaktionelle Nutzung
Von einer kommerziellen Nutzung sprechen wir, wenn eine Sprachaufnahme und deren Einsatz in Filmen, Spots, usw. der Verkaufsförderung oder Markenstärkung dient. Die redaktionelle Nutzung bezeichnet im Gegenzug, dass die Aufnahme selber das Produkt ist (wie z.B. Dokumentationen oder Hörbücher). Achtung bei Branded Entertainment: Redaktionelle Inhalte können dennoch als kommerziell gewertet werden, wenn der Inhalt das Produkt oder die Marke ins Zentrum rückt (wie z.B. bei vielen Galileo-Beiträgen oder Podcasts großer Marken) oder für Inhalte bezahlt wird. Da es hier oft keine eindeutig klare Trennlinie gibt, unterstützt Dich unser Team jederzeit gerne dabei, die Nutzung klar zu definieren.
Eine Fassung - ein Preis
Alle Preise gelten für jeweils eine finale Fassung, also eine Schnittversion. Werden weitere Fassungen geschnitten und veröffentlicht, wie z.B. Cut-Downs, Kurzversionen, Einzelkapitel oder auch reine Bildänderungen, ist ein weiteres Honorar der entsprechenden Verwertung fällig. Gleiches gilt, wenn ein Werk von einem weiteren (End-)Kunden genutzt wird.
Preis je Motiv
Jede Text- oder Bildvariante eines Spots oder Films wird als Motiv bezeichnet. Diverse Motive aus einer Aufnahme zu produzieren, ist v.a. in der Werbung gängig. Wenn ein fertig produzierter Spot nachträglich (z.B. durch einen neuen Sprechertext, neue Musik, Bilder, Einblendungen, veränderteren Schnitt, wie auch Kürzungen - siehe →Cut-Downs) geändert wird, entsteht immer automatisch ein weiteres Motiv. Grundsätzlich werden Sprecher für jedes Motiv mit der 100%igen Gage oder Nachlizenz der jeweiligen Verwertung vergütet. Für Kampagnen oder Paketbeauftragungen mehrerer Motive, Cut-Downs oder Bildänderungen bieten wir unsere attraktiven →Mehrwerk-Preise. Klassische Untertitel zählen nicht als Bildänderung.
Beginn des Verwertungszeitraums
Bei einer begrenzten Nutzungsdauer (z.B. drei Monate oder ein Jahr) beginnt das Verwertungsrecht mit dem Tag der Aufnahme, es sei denn, der Zeitpunkt der Erstausstrahlung wird vorab definiert oder Brilliant Voice® wird spätestens zehn Tage nach der ersten Ausstrahlung/Nutzung über selbige informiert. Die Verpflichtung, eine darüber hinausgehende Nutzung anzuzeigen, bleibt davon unberührt.
Weitere Verwertungen
Zusätzliche Verwertungen (wie z.B. weitere Medien oder verlängerter Zeitraum) müssen vor der Nutzung gemeldet werden, andernfalls sind →Vertragsstrafen möglich.
Texte sollten immer als offene Word-Datei angeliefert werden, so dass der Sprecher sich bei Bedarf noch Anmerkungen einfügen oder Format-Anpassungen vornehmen kann.
Das Format sollte folgenden Kriterien entsprechen:
- allgemein lesbare Standard-Schriftart, wie z.B. Arial oder Helvetica
- Schriftgröße 12 - 14
- Zeilenabstand 1,5 Zeilen
- ohne Bilder, Mark-Ups, Kommentare, Durchstreichungen u.ä. im Textfluss!
Eine zusätzliche Anlieferung als PDF, besonders bei (z.B. firmeneigenen) Sonderschriftarten, ist grundsätzlich empfehlenswert um Fehlerquellen zu vermeiden. Storyboards mit Bildern und Hinweisen zum Film, Seiteninhalt usw. können zur Orientierung zusätzlich angeliefert werden, sollten aber nie Skript-Grundlage für die Aufnahme sein.
Soll die Aufnahme mit Timing bzw. passend auf Bild erfolgen, sind unbedingt Timecodes mit anzuliefern.
Grundsätzlich empfehlen wir hierzu ein tabellarisches Skript mit folgenden Spalten (falls vorhanden):
- Timecode
- Rolle
- Sprechtext
- Aussprachehinweise (idealerweise phonetisch)
- Anmerkungen/Anweisungen/Briefings
Wird eine Fassung (z.B. ein Film, der im Tarif IMAGE komplett abgerechnet wurde) in Ausschnitten in redaktioneller (und nicht kommerzieller) Weise (im Rahmen des „Zitatrechts“) ausgestrahlt oder gesendet (TV, Funk, Kino, Online-Formate etc.), so rechtfertigt dies keine zusätzliche Gage. Dies ist z.B. der Fall, wenn Ausschnitte eines Imagefilms im Rahmen der Berichterstattung im TV zitiert werden.
ist „die Weiterentwicklung von Produktplatzierung und somit ein Kommunikationsmittel der Vermarktung. Von Branded Entertainment spricht man, wenn die Handlung eines Medienproduktes (Film, Fernsehserie, Videospiel, Liedtext, Buch) primär den Zweck erfüllt, bestimmte Produkte in Szene zu setzen, was meist dann gegeben ist, wenn der Inhalt von der Marke selbst produziert wurde. Branded Entertainment lässt sich entsprechend hinsichtlich des Ziels der Produktion von Produktplatzierung abgrenzen.
Werden bei Produktplatzierung die Produkte lediglich visuell und verbal in den entsprechenden externen Medieninhalt platziert, so wird bei Branded Entertainment der Inhalt von dem Unternehmen produziert, welches hinter dem Produkt oder der Marke steht. Ein Beispiel dafür ist das Musikvideo Supergeil (feat. Friedrich Liechtenstein) von Edeka oder der Kurzfilm Coca-Cola Polar Bears Film von 2013 (produziert von Ridley Scott).“ Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Branded_Entertainment (abgerufen am 25.1.2021 um 10:00 Uhr).
- Grobschnitt: Standard-Schnittformat. Fehler, Versprecher und grobe Störgeräusche werden herausgeschnitten. Eine Nachbearbeitung ist unter Umständen noch nötig. Das Gesprochene wird am Stück als eine Sprachspur und i.d.R. ohne Kompression und Mastering geliefert.
- Eine Sprachspur: Unser Standard, wenn nichts anderes vereinbart ist. Studio und Sprecher nehmen den Text auf, es gibt keine Vorgaben zum Timing, auf die geachtet werden müsste. Alternativen werden in einer extra Datei geliefert.
- Passend auf Bild: Die gelieferte Sprachaufnahme kann direkt auf die Videospur gelegt werden, da sie alle vorkommenden Längen und Lücken berücksichtigt. Voraussetzung ist die Anlieferung einer Referenz-Videospur vorab. Bitte beachte einen ausreichenden zeitlichen Vorlauf zum Anlegen der Spur.
- Lippenanaloges Timing: Voraussetzung für lippenanaloge Aufnahmen sind die Anlieferung eines lippenanalog geschriebenen Skripts (Text synchron zur Lippenbewegung; auch: Dialogbuch) sowie u.U. exakter Timecodes. Aufnahmen dieser Art sind mit höherem Arbeitsaufwand verbunden und schlagen sich auch in der Studiozeit nieder.
- Schnitt in Einzelfiles: Die Sprachaufnahme wird von unseren Studios in mehreren (kleineren) Einzeldateien ausgeliefert. Dazu muss ein Skript im tabellarischer Form mit folgenden Informationen vorliegen: Dateiname, Sprechertext und u.U. Anmerkungen und/oder Aussprachehinweise sowie Timecodes.
- Feinschnitt: Hier können neben Versprechern auch hörbare (Zwischen-)Atmer oder natürliche Nebengeräusche (Spratzler oder Klicken in der Stimme) aus der Aufnahme geschnitten werden. Einzelheiten des Feinschnitts müssen vorab vereinbart werden, da das Empfinden von natürlichen Atmern bzw. Sprechgeräuschen äußerst individuell als störend empfunden wird.
Auch beim Feinschnitt sind die jeweiligen Unterformen Einzelfiles, Timing auf Bild oder lippenanaloges Timing möglich.
Ist nichts anderes vereinbart, sind alle Werke zeitlich unbegrenzt, ganz oder in Teilen zur Eigenwerbung der an dem Werk beteiligten Parteien (Sprecher, Tonstudios, Filmemacher, Musiker, Texter, Agenturen, etc.) in allen Medien zur passiven Nutzung (keine geschaltete Werbung) freigegeben.
Insofern Aufnahmen seitens des Kunden nicht live mitgeschnitten werden (z.B. bei ISDN- oder IP-Übertragung oder Aufnahmen in den eigenen Räumen), versenden unsere Studios die Dateien allgemein als Grobschnitt im WAV-Format (wav, 48 kHz, 16 Bit, mono).
Auf Anfrage sind selbstverständlich auch andere Formate wie aiff, mp3 o.a. möglich, sowie weitere Soundbearbeitungen und Postproduktions-Leistungen. Unser Team berät Dich dazu gerne!
Eine Option ist eine Vereinbarung zwischen verschiedenen Parteien (i.d.R. Sprecher, Auftraggeber und Tonstudio), einen Zeitspanne für eine mögliche Aufnahme freizuhalten. Ist eine Option keine feste Buchung, kann sie von allen Seiten ohne weitere Folgen aufgelöst werden. Ist nichts anderes vereinbart, wird eine unbestätigte Option automatisch 24 Stunden vor Beginn der optierten Zeitspanne aufgehoben und der Terminslot wieder freigegeben (dabei sind Samstag und Sonntag ausgeschlossen; ist also ein Termin Montag um 10:00 Uhr optiert, erlischt die Option am Freitag um 10:00 Uhr). Erhält der Sprecher oder das Tonstudio eine weitere Anfrage für die gleiche Zeitspanne (bzw. überlappen bzw. bedingen sich beide Termine z.B. wegen unterschiedlichen Orten), ist der Auftraggeber der ersten Option zu informieren, i.d.R. erhält die zuerst fix bestätigte Buchung den Termin. Ein Anspruch auf Optionen besteht nicht.
ø durchschnittlich
< weniger als
> mehr als
zuzüglich - zzgl.
x Mal (Faktor)
Alle Preise freibleibend. Änderungen und Irrtümer vorbehalten. Ist nichts anderes vereinbart, gelten automatisch die jeweils aktuellen Preise & Bedingungen dieser Preisliste, sowie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung.
Alle Preise gelten in Euro zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer der jeweiligen Dienstleister. Weitere Leistungen auf Anfrage. Spesen-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind nicht Bestandteil der genannten Gagen.
Die Verwertungsrechte an den Leistungen und Produkten im vereinbarten Rahmen gehen erst mit vollständiger Zahlung auf den Auftraggeber über. Eine Weitergabe der Leistungen und Produkte im vereinbarten Rahmen an Dritte ist erst nach vollständiger Zahlung gestattet.
Die Nutzung, Veränderung oder Archivierung von Aufnahmen und den darin enthaltenen charakterlichen Eigenschaften einer Stimme (Klangfarbe, Modulation, Lautstärke und Tonhöhe) zum Erstellen, Verbessern, Simulieren oder zum Anlernen einer künstlichen Intelligenz (z. B. Sprachsynthetisierung, Stimmenduplizierung, Stimmenklonierung) oder abgewandelte Formen einer künstlichen Intelligenz (z. B. maschinelles Lernen), ist ausdrücklich untersagt. Ausnahmen dieser Regelung sind ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Sprecher, sowie einer einzelvertraglichen Vereinbarung mit Brilliant Voice® möglich.
Brilliant Voice® schreibt Rechnungen - soweit nicht anders angegeben - im Namen und Auftrag der Dienstleister. Die Prüfung der Abgabepflicht an die Künstlersozialkasse (§24 KSVG), gegebenenfalls die Abführung von Quellensteuer (§50a EStG), Lohnsteuer, SV-Abgaben und bei Kindern und Jugendlichen möglicherweise die Pflicht zur Anmeldung/Genehmigung bei den entsprechenden Behörden, obliegt dem Auftraggeber. Diese Pflichten entfallen bei einer Gesamt-Rechnungsstellung durch Brilliant Voice®.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine mögliche Nutzung der Aufnahme außerhalb des abgegoltenen Mediums, Zeitraums oder anderer abgegrenzter Kriterien (z.B. Media-Budget, Auslieferungen, Sendegebiet) sowie in weiteren Schnittvarianten innerhalb von zwölf Tagen anzuzeigen. Eine Zuwiderhandlung kann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Der Auftraggeber ist zudem verpflichtet, den eigenen Auftraggeber mitzuteilen, welche Rechte dieser erwirbt, dass eine darüber hinaus gehende Nutzung rechtliche und finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen kann und welche Pflichten (z.B. Mitteilungspflichten, Nachweispflichten) damit einhergehen.
Auf Nachfrage haben die Auftraggeber den Nachweis über die tatsächliche Nutzung auf geeignetem Wege zu erbringen. Die Sprecher und Brilliant Voice® haben das Recht, einmal jährlich in den Geschäftsräumen der Auftraggeber bzw. der Rechteinhaber bzw. Rechteverwerter alle Unterlagen, die für die Nutzung der übertragenen Rechte relevant sind (Buchungen, Schaltpläne, etc.), nach rechtzeitiger vorheriger Ankündigung und zu den üblichen Geschäftszeiten durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten Wirtschafts- oder Buchprüfer auf eigene Rechnung einsehen und prüfen zu lassen.
Gerichtsstand ist Berlin, Deutschland.
Brilliant Voice GmbH
Antonienstr. 35
D-13403 Berlin
Telefon: +49 (30) 21 00 578 - 0
eMail: info@brilliantvoice.com
Web: www.brilliantvoice.com