10 Dinge, die Du über Sprecher Preise wissen solltest - Teil 2

Weiter geht's mit Teil 2 unserer wöchentlichen Ratgeberserie:

Was beinhalten Sprecher Preise?

Kurz gesagt: Nutzungslizenzen (oder Nutzungsrechte). Wenn Du einen Sprecher buchst, zahlst Du nicht für den wirklichen zeitlichen Arbeitsaufwand der Vertonung, sondern Du erwirbst eine Lizenz für die anschließende Nutzung der Sprachaufnahme. Ein solches Nutzungsrecht beinhaltet u. a.

✔ um welches Genre es sich handelt (Hörbuch, Werbung, Dokumentation, Unternehmensfilm, E-Learning, Präsentation, Telefonansage, etc.)
 wie es eingesetzt wird (passive oder aktive Nutzung; also unpaid media, paid media oder auch earned media)
 die Sprechtextlänge und/oder die Anzahl der Motive, Filme, Sendungen, Folgen, Spots, in denen die Sprachaufnahme verwendet wird
 in welchem Medium die Aufnahmen zum Einsatz kommen (Online, Offline, TV, Radio, POS, etc.)
 in welcher Region die Produktion zu sehen / zu hören ist (lokal, city, regional, national, deutschsprachiger Raum DACH+, Europa, Nordamerika oder weltweit) bzw. wie viele Ausspiellungen geplant sind
 wie lange die Aufnahme verwendet wird (einmalig, 3 Monate, 1 Jahr, zeitlich unbegrenzt)

Solltest Du nach der Aufnahme merken, dass sich bestimmte Anforderungen geändert haben, ist das überhaupt kein Problem. Nutzungslizenzen lassen sich individuell anpassen und erweitern. Auch eine Herabstufung ist nach Absprache möglich.

Alle Infos findest dazu, findest Du auch in der Brilliant Voice® Preisliste.

Kleiner Tipp: Je genauer Du (bzw. Dein Kunde) die Nutzung definieren und eingrenzen kannst, desto höher ist das Einsparpotential. In der Praxis wird leider häufig und fälschlicherweise ein sogenanntes „Total Buyout“ eingefordert, also ein uneingeschränktes Nutzungsrecht der Aufnahme. In den allermeisten Fällen wird dieser umgangssprachliche Begriff allerdings missverstanden und entspricht gar nicht der wahren Nutzungsintention. Das kann dazu führen, dass Sprechergagen unnötigerweise abschreckend hohe Dimensionen erreichen, obwohl die Ausstrahlung beispielsweise nur regional angedacht war. Auch wenn viele Deiner Kunden sich nicht in die Karten schauen lassen möchten, ist das Argument der Kostenersparnis meist ein überzeugendes. Denn je genauer die Nutzung definiert werden kann, desto präziser und günstiger ist am Ende die Sprechergage.

Du hast eine Anfrage? Gerne helfen wir Dir weiter!



erstellt von Torben Rausch (Stand: 21.11.2022)