Im konkreten Fall hatte ein YouTuber zwei Clips veröffentlicht, in denen eine künstlich erzeugte Stimme verwendet wurde, die wie die deutsche Synchronstimme von Bruce Willis – also Manfred Lehmann – klang. Die Videos enthielten satirische Kommentare zu politischen Themen, dienten jedoch auch zur Bewerbung eines Online-Shops. Eine Kennzeichnung, dass es sich nicht um Lehmanns echte Stimme, sondern um eine künstlich erzeugte Aufnahme handelt, sowie Lehmanns Einverständnis, fehlten. Für viele Zuschauerinnen und Zuschauer entstand so der Eindruck, der bekannte Synchronsprecher habe die Inhalte selbst eingesprochen oder unterstütze das Projekt.
Das Landgericht sprach Lehmann daraufhin eine fiktive Lizenzgebühr von insgesamt 4.000 Euro zu (2.000 Euro pro Video). Zusätzlich muss der YouTuber die Anwaltskosten erstatten. Damit stellte das Gericht klar: Auch künstlich erzeugte Stimmen unterliegen dem Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Eine Nutzung ohne Einwilligung – insbesondere zu kommerziellen Zwecken – ist unzulässig. Das Urteil ist wegweisend für die gesamte Branche.
Konsequenzen für Sprecher, Creator und Kunden
Für Sprecherinnen und Sprecher bedeutet es, dass ihre Stimme – ob aufgenommen oder künstlich nachgebildet – ein geschütztes Persönlichkeitsmerkmal bleibt. Ihre Zustimmung ist zwingend erforderlich, wenn Dritte ihre Stimme nutzen oder imitieren möchten.
Für Auftraggeber und Kunden schafft es Rechtssicherheit, macht aber auch klar: Wer mit Stimmen arbeitet, muss Nutzungsrechte sauber klären. Der Einsatz von KI-Stimmen ohne Einwilligung kann rechtliche und finanzielle Folgen haben.
Damit sendet das Urteil ein deutliches Signal: Der technische Fortschritt ändert nichts daran, dass die kreative Leistung und Identität von Sprecherinnen und Sprechern respektiert werden muss. Wenn Du künstliche Stimmen rechtssicher und verantwortungsvoll einsetzen möchtest, besuche unsere KI-Stimmen-Infoseite.
KI Stimmen-Urteil mit Signalwirkung: Einsatz der "Bruce Willis-Stimme" verstößt gegen Persönlichkeitsrecht
Das Landgericht (LG) Berlin II hat entschieden: Der missbräuchliche Einsatz einer KI-Stimme, die der Stimme von Synchronsprecher Manfred Lehmann täuschend ähnlich klang, verletzte sein Persönlichkeitsrecht (Urt. v. 20.08.2025, Az. 2 O 202/24).
